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Abgasskandal VW Touareg - Drohende Verjährung der Schadenersatzansprüche

Vom Abgasskandal betroffene Halter eines VW Touareg haben gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe den Klägern wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen.

Käufer eines VW-Touareg, die ihren Schadenersatzanspruch geltend machen wollen, sollten jetzt handeln. „Aufgrund der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist droht Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unter dem Code 23Y3 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für Modelle des VW Touareg 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Grund für den verpflichtenden Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden musste. Das Rückruf-Schreiben haben die betroffenen Halter eines VW Touareg zumeist Anfang 2018 erhalten. Viele Gerichte gehen davon aus, dass mit Erhalt des Rückrufschreibens auch die Kenntnis des Schadenersatzanspruchs vorliegt. Die Verjährung der Ansprüche würde dann zum 31. Dezember 2021 eintreten.

Der 3-Liter-Dieselmotor in dem Touareg wurde nicht von VW, sondern von der Konzerntochter Audi entwickelt und hergestellt. Der Motor wurde auch in zahlreichen Audi-Modellen oder den Porsche SUVs Macan und Cayenne verwendet. Auch hier hat das KBA Rückrufe wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet.

Die illegalen Abschalteinrichtungen wurden in den Werkstätten entfernt und ein Software-Update aufgespielt. Der Schadenersatzansatzanspruch ist durch die Installation eines Software-Updates jedoch nicht erloschen. „Nach der gängigen Rechtsprechung ist der Schaden schon durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung entstanden. Dieser Schaden wird durch ein Software-Update nicht beseitigt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die geschädigten Käufer haben daher regelmäßig den Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags oder auf Ersatz der Wertminderung, die das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erlitten hat. Allerdings müssen die Ansprüche rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.