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ABGASSKANDAL VW TOUAREG – LG KARLSRUHE SPRICHT SCHADENSERSATZ ZU

Das Landgericht Karlsruhe hat der Käuferin eines VW Touareg mit Urteil vom 24. September 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 4 O 323/18). „Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass unsere Mandantin durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadensersatz hat. VW muss den Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die den Schadensersatzanspruch durchgesetzt hat.

Die Klägerin hatte den VW Touareg im Juli 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Touareg ist nicht der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, sondern der größere Motor des Typs EA 897. Die Abgaswerte wurden allerdings auch bei diesem Aggregat manipuliert, so dass das Kraftfahrt-Bundesamt im Dezember 2017 wegen der Verwendung zweier unzulässiger Abschalteinrichtungen den Rückruf für den VW Touareg 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 anordnete.

So wird bei dem Modell ein sog. Thermofenster verwendet, durch das die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 17 und über 30 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Darüber hinaus wird nur auf dem Prüfstand ausreichend Harnstoff eingespritzt, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. „Hätte unsere Mandantin von den Abgasmanipulationen gewusst, hätte sie das Fahrzeug erst gar nicht gekauft“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das sah auch das LG Karlsruhe so. Das Fahrzeug sei durch die Abschalteinrichtung mangelhaft und die Klägerin dadurch sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln.

Die Manipulations-Software sei mit dem Ziel, die Käufer zu täuschen und dadurch Gewinne zu erwirtschaften, eingesetzt worden. Diese Form des Gewinnstrebens sei besonders verwerflich. Zudem müsse sich der Vorstand den Einsatz der Software auch zurechnen lassen, so das LG Karlsruhe.

VW muss den Touareg daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Das Urteil zeigt, dass sich nicht nur bei Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, sondern auch bei den größeren Fahrzeugen mit 3-Liter-Motoren. Dieser Motortyp wurde nicht nur beim VW Touareg, sondern auch bei diversen Audi-Modellen oder dem Porsche Macan und Porsche Cayenne verwendet“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.