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Abgasskandal VW Touareg - Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Vom VW-Abgasskandal sind nicht nur die Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 betroffen, sondern auch der VW Touareg mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6. Auch hier können betroffene Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen.

„Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beim VW Touareg sollte allerdings nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Schon Ende 2020 kann die Verjährung der Ansprüche drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Abgasskandal ist die dreijährige Verjährungsfrist zu Grunde zu legen. Diese Frist beginnt am Schluss des Jahre zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat oder diese ohne Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ist der Anspruch beispielsweise 2017 entstanden, würde am 31.12.2020 die Verjährung eintreten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den verpflichtenden Rückruf für den VW Touareg 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 im Dezember 2017 bekannt gegeben. Das KBA hatte unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Modell entdeckt, die entfernt mussten. Wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Touareg-Besitzer mit diesem Rückruf bereits Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben, würden ihre Schadenersatzansprüche Ende 2020 verjähren.

„Der 31. Dezember 2020 wäre allerdings der frühestmögliche Eintritt der Verjährung. Wahrscheinlicher ist, dass von der Kenntnis der Ansprüche erst 2018 ausgegangen werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Ansprüche noch dieses Jahr geltend machen“ , so Rechtsanwalt Seifert.

Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass auch beim VW Touareg Schadenersatzansprüche bestehen. Mit Urteil vom 16. Oktober 2020 hat beispielsweise das OLG Oldenburg einem Touareg-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 2/20). Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW sei daher schadenersatzpflichtig, so das OLG.

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