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Abgasskandal VW Touareg - Verjährung der Schadenersatzansprüche droht

Vom VW-Abgasskandal sind nicht nur die Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 betroffen, sondern auch der VW Touareg mit dem größeren 3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6. Auch hier können betroffene Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen.

„Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beim VW Touareg sollte allerdings nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Schon Ende 2020 kann die Verjährung der Ansprüche drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Im Abgasskandal ist die dreijährige Verjährungsfrist zu Grunde zu legen. Diese Frist beginnt am Schluss des Jahre zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat oder diese ohne Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ist der Anspruch beispielsweise 2017 entstanden, würde am 31.12.2020 die Verjährung eintreten.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den verpflichtenden Rückruf für den VW Touareg 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 im Dezember 2017 bekannt gegeben. Das KBA hatte unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Modell entdeckt, die entfernt mussten. Wird davon ausgegangen, dass die betroffenen Touareg-Besitzer mit diesem Rückruf bereits Kenntnis von ihrem Anspruch erlangt haben, würden ihre Schadenersatzansprüche Ende 2020 verjähren.

„Der 31. Dezember 2020 wäre allerdings der frühestmögliche Eintritt der Verjährung. Wahrscheinlicher ist, dass von der Kenntnis der Ansprüche erst 2018 ausgegangen werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Ansprüche noch dieses Jahr geltend machen“ , so Rechtsanwalt Seifert.

Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass auch beim VW Touareg Schadenersatzansprüche bestehen. Mit Urteil vom 16. Oktober 2020 hat beispielsweise das OLG Oldenburg einem Touareg-Käufer Schadenersatz zugesprochen (Az.: 11 U 2/20). Er sei durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. VW sei daher schadenersatzpflichtig, so das OLG.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.