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Abgasskandal VW Touran – LG Karlsruhe spricht Käufer Schadensersatz zu

VW musste bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal vor dem Landgericht Karlsruhe eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Gericht sprach dem Käufer eines von den Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran Diesel mit Urteil vom 14. Januar 2019 Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zu.

Der Kläger hatte im Mai 2014 den VW Touran 2,0 TDI gebraucht gekauft und zum Teil über ein Darlehen der VW-Bank finanziert. Wie sich herausstellte, war auch dieses Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und die verwendete Software wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. „Hätte unser Mandant von der illegalen Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Fahrzeug niemals gekauft. Wir haben deshalb Schadensersatzansprüche aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Das Landgericht Karlsruhe gab der Klage weitgehend statt. VW habe bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug in den Verkehr gebracht und den Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das Fahrzeug weise einen Mangel auf, weil die zulässigen Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 nur durch die Verwendung der Manipulationssoftware eingehalten wurden. Ein weiterer Mangel liege darin, dass der Käufer mit dem Entzug der Betriebserlaubnis rechnen musste, wenn er das Software-Update nicht aufspielen ließ. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden. Der Schaden liege darin, dass er einen Kaufvertrag über ein mangelhaftes Fahrzeug abgeschlossen habe. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen wäre der Kaufvertrag nach Überzeugung des Gerichts nicht zu Stande gekommen.

VW habe zudem sittenwidrig gehandelt und die Manipulationssoftware installiert, damit die Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten konnten. Dies sei aus Profitinteresse geschehen. VW habe dabei auch billigend in Kauf genommen, dass einer große Zahl von Kunden Fahrzeuge verkauft wurden, die so nicht zulassungsfähig und darüber hinaus umwelt- und gesundheitsschädlicher waren, als sie eigentlich sein durften, fand das LG Karlsruhe deutliche Worte. VW habe es billigend in Kauf genommen, dass die Endkunden geschädigt werden, wenn sie die betroffenen Fahrzeuge als Neuwagen oder gebraucht erwerben. Daher sei VW schadensersatzpflichtig und muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, so das LG Karlsruhe mit noch nicht rechtskräftigem Urteil.

So wie das LG Karlsruhe haben auch schon zahlreiche andere Gerichte entschieden, dass VW im Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist. „Diese Ansprüche lassen sich nach wie vor geltend machen, weil die Verjährung in vielen Fällen noch nicht am 31.12.2018 eingetreten ist“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

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Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

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Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.