Rückrufservice

Abgasskandal - Wegweisende Entscheidung des EuGH erwartet

Im Abgasskandal steht eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichthofs bevor (Az. C-100/21). Der EuGH wird entscheiden, ob Fahrzeughalter Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon dann haben, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat. „Das hieße, dass den Fahrzeugherstellern kein Vorsatz und keine Sittenwidrigkeit mehr nachgewiesen werden muss. Im Dieselskandal würde ein neues Kapitel aufgeschlagen und die Chancen auf Schadenersatz noch einmal deutlich steigen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte bereits in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 deutlich gemacht, dass er Fahrlässigkeit des Autoherstellers für ausreichend hält, um Schadenersatzansprüche des Autokäufers zu begründen. Das Urteil des EuGH wird nun für den 21. März 2023 erwartet. Häufig folgt das Gericht den Ausführungen seines Generalanwalts.

Das Landgericht Ravensburg hatte dem EuGH verschiedene Fragen zum Abgasskandal vorgelegt. Dabei will das LG Ravensburg u.a. wissen, ob Schadenersatzansprüche auch schon bei fahrlässigen Verhalten des Autoherstellers bestehen. Deutsche Gerichte hatten dies bislang in der Regel verneint und auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass Schadenersatzansprüche erst bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bestehen.

Diese Rechtsprechung könnte bei einem entsprechenden und vielfach erwarteten Urteil des EuGH komplett kippen. In der Praxis würde dies dazu führen, dass Schadenersatzansprüche einfacher durchzusetzen wären.

Konkret geht es in dem Fall vor dem EuGH um einen Mercedes 220 CDI bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Der Käufer machte daher Schadenersatzansprüche geltend und der EuGH-Generalanwalt Rantos machte deutlich, dass er die Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt hält.

Mit Spannung wird nun das Urteil des EuGH erwartet. „Folgen die Richter dem Generalanwalt und sprechen ein verbraucherfreundliches Urteil, könnten voraussichtlich Millionen Autofahrer davon profitieren und Schadenersatzansprüche durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Auch wenn es in dem Verfahren vor dem EuGH um einen Mercedes geht, hätte das Urteil auch Auswirkungen auf andere Hersteller, denn Thermofenster bei der Abgasreinigung wurden nicht nur von Mercedes, sondern auch von vielen anderen Herstellern wie z.B. VW genutzt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.