eBay-Händler müssen aufpassen. Derzeit mahnt der VDAK, Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V., Händler wegen vermeintlichen Verstößen gegen Garantiebedingungen ab und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Der Verein wirft den betroffenen eBay-Händlern vor, Werbung mit einer Garantie zu machen ohne die Bedingungen für den Eintritt der Garantie zu formulieren. Die Händler sollen sich bereit erklären, wegen dieses Verstoßes eine pauschale Kostenpauschale zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. „Die Händler sollten die Abmahnung nicht einfach in den Papierkorb schmeißen aber auch nicht ohne weitere Prüfung den Forderungen nachkommen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der VDAK beschreibt sich selbst als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und zur Bekämpfung unlauterer Praktiken im Wirtschaftsleben. „Grundsätzlich können Vereine und Verbände zwar berechtigt sein, Abmahnungen auszusprechen. Ob der VDAK über diese Legitimation verfügt, sollte aber zunächst geprüft werden. Gleichzeitig sollten die Abmahnungen schon ernst genommen und darauf entsprechend reagiert werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Die Reaktion sollte allerdings nicht so ausfallen, dass die verlangte Kostenpauschale im vorauseilenden Gehorsam gezahlt wird. Schon gar nicht sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne weitere Prüfung abgegeben werden. Denn dann kann es bei einem weiteren Verstoß richtig teuer werden.
Rechtsanwalt Seifert: „Zunächst sollte geprüft werden, ob die Händler tatsächlich gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Dann kann die vorformulierte Unterlassungserklärung geprüft werden. Die genannten Bedingungen müssen nicht ohne weiteres akzeptiert werden. Hier besteht oft noch Verhandlungsspielraum.“
Betroffene Händler können sich an die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte wenden. Idealerweise senden sie das Abmahnschreiben per E-Mail (abmahnung@bruellmann.de) an die Kanzlei, die dann eine kostenlose Erstberatung übernimmt.