Die Envion AG sprang auf den Zug Kryptowährungen auf und steht nun auf dem Abstellgleis. Und mit dem Start-Up-Unternehmen auch seine Investoren, die rund 100 Millionen US-Dollar in die Tokens der Envion AG investiert haben. Haben sie die Anteile noch für ca. einen US-Dollar erworben, sind sie heute nur noch wenige Cent wert.
Für die Investoren mag der Absturz der Envion AG erstaunlich sein. Denn die Geschäftsidee klang plausibel und vom Boom der Kryptowährungen zu profitieren, konnte so verkehrt nicht sein. Dabei setzte das Konzept der Envion AG an einem Schwachpunkt der Kryptowährungen an: Für das Schürfen von Bitcoin & Co. sind enorme Rechnerleistungen und damit ein hoher Energieaufwand notwendig. Die daraus resultierenden Kosten wollte die Envion AG senken, indem die kostengünstigen Überschüsse bei der Erzeugung von Ökostrom genutzt werden. Dazu sollte moderne Computertechnik direkt an den Solaranlagen, Wind- oder Wasserkraftwerken eingesetzt werden, um den billigen Strom für das Mining von Kryptowährungen zu nutzen.
Die Idee eines nachhaltigen Minings von Kryptowährungen klingt gut, die Umsetzung ist offenbar grandios gescheitert. Wie das Handelsblatt berichtet, hat es einen funktionierenden Geschäftsbetrieb nie gegeben, Umsätze wurden nicht generiert. Das Geschäft soll durch einen anhaltenden Streit unter den Gründern und Gesellschaftern, die sich gegenseitig mit Schuldzuweisungen übertreffen, praktisch zum Erliegen gekommen sein. Es gibt verschiedene Vorwürfe. So sollen u.a. deutlich mehr Token verkauft worden sein als vorhanden sind. Es stellt sich die Frage, was mit dem Geld der Investoren passiert ist. Auch die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt inzwischen.
„Der Streit wird auf dem Rücken der Anleger ausgetragen, die mitansehen müssen, wie sich ihre Investitionen mehr oder weniger in Luft auflösen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Von einem US-Dollar für einen Token sind derzeit nur noch einige Cent übrig geblieben. Für die Anleger geht es nun darum, ihre Investition zu retten. „Das Geschäft mit Kryptowährungen ist kompliziert und für den Laien nur schwer durchzuschauen. Das macht eine fundierte Beratung und Aufklärung der Anleger über die Risiken ihrer Investition unentbehrlich. Ebenso fällt den Prospektangaben große Bedeutung zu, um die Anleger zu informieren. Unvollständige oder fehlerhafte Prospektangaben können den Anleger in die Irre führen. Allerdings können auch Schadensersatzansprüche entstanden sein, wenn Aufklärungs- oder Informationspflichten verletzt wurden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.