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Abwicklung der DEGAG Gruppe wahrscheinlich

Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG mit mehr als einer Milliarde Euro verschuldet, so das Handelsblatt. Über die Dachgesellschaft hat das Amtsgericht Hameln am 22. August 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet. Gleiches gilt für die Tochtergesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH. Bei den Tochtergesellschaften hatten rund 4.500 Anleger rund 282 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte investiert. Die Hoffnung, noch eine nennenswerte Summe von dem Geld wiederzusehen, schwindet.

Denn wie das Handelsblatt weiter berichtet, konnte der Insolvenzverwalter bislang noch keine größeren Vermögenswerte sicherstellen. Konzept der DEGAG war es, sanierungsbedürftige Häuser zu kaufen, instand zu setzen und gewinnbringend zu vermieten. Die Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Immobilien stehen zum Teil leer und im Jahr 2024 hat die Holding nach Angaben des Insolvenzverwalters rund 17 Millionen Euro Verlust gemacht.

Eine Rettung der DEGAG-Gruppe ist nicht in Sicht. Investoren seien lediglich an einzelnen Immobilien interessiert, nicht aber an der Übernahmen der Gesellschaften. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sei ebenfalls nicht geplant. Darum laufe es nach Sicht des Insolvenzverwalters voraussichtlich auf die Abwicklung der DEGAG-Gruppe hinaus, berichtet das Handelsblatt weiter.

Für die Anleger bleibt die Anmeldung ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter. Dazu haben sie Zeit bis zum 7. Oktober 2025. „Die Forderungen sollten natürlich angemeldet werden. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften dürfen die Anleger aber kaum auf eine hohe Insolvenzquote hoffen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Dennoch muss das Geld für die Anleger noch nicht verloren sein. Sie können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern haben, denn diese hätten sie über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen. „Genussrechte sind hochriskante Kapitalanlagen, bei denen den Anlegern insbesondere im Insolvenzfall der Totalverlust drohen kann. Daher hätten sie über die Risiken informiert werden müssen. Haben die Anlageberater Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen ehemalige Führungskräfte der DEGAG. Es steht der Verdacht des Betrugs im Raum. Rechtsanwalt Seifert: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können auch daraus Schadenersatzansprüche entstehen.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet DEGAG-Anlegern zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an! 

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Aktuelles

Für die Anleger der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland wird es eng. Nachdem Zinszahlungen bereits ausgefallen sind, müssen sie jetzt mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen. Das gab die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin der Kapitalanlagen am 4. Februar 2026 bekannt. Die Finanzaufsicht BaFin hat die Pflichtmitteilung veröffentlich.

Die Wertentwicklung des offenen Immobilienfonds KanAm Leading Cities Invest dürfte den Anlegern Sorgen bereiten. Nach Angaben des Fondsmanagements ist der Wert im abgelaufenen Jahr 2025 um 17,8 Prozent gesunken. Nur unwesentlich geringer fiel der Wertverlust mit 17,1 Prozent im Jahr 2024 aus. Im Jahr 2023 wurde bei der Wertentwicklung ein Minus von 9,7 Prozent verzeichnet. Anleger mussten in den vergangenen drei Jahren demnach erhebliche finanzielle Verluste hinnehmen.

Über die InnPro Gesellschaft für Vermarktung Innovativer Produkte mbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2026 regulär eröffnet (Az. 14 IN 2139/25). Anleger können ihre Forderungen bis zum 17. März 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Cyber-Kriminelle haben Kunden der DKB Bank ins Visier genommen und fordern sie per E-Mail auf, ihre Kontodaten zu aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung müsse das Online-Banking massiv eingeschränkt werden. „Hinter dieser Aufforderung steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Durch solche Phishing-Angriffe versuchen die Täter, an die sensiblen Bankdaten ihrer Opfer zu kommen. Links oder Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Kontodaten sollen aktualisiert werden 

Der offene Immobilienfonds Wertgrund WohnSelect D hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen seit dem 15. Januar 2026 ausgesetzt. Das gab die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft bekannt. Für Anleger bedeutet die Aussetzung der Anteilsrücknahme, dass sie derzeit nicht an ihr Geld kommen.

Das Landgericht Münster hat einem Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI mit Urteil vom 15. Januar 2026 Schadenersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zugesprochen (Az. 114 O 7/25). Das berichtet u.a. das Handelsblatt online. Der Anleger hat nun Anspruch auf die Rückabwicklung seiner Beteiligung und die Erstattung seiner investierten 15.000 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.