Nach Angaben des Insolvenzverwalters ist die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG mit mehr als einer Milliarde Euro verschuldet, so das Handelsblatt. Über die Dachgesellschaft hat das Amtsgericht Hameln am 22. August 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet. Gleiches gilt für die Tochtergesellschaften DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH. Bei den Tochtergesellschaften hatten rund 4.500 Anleger rund 282 Millionen Euro in verschiedene Genussrechte investiert. Die Hoffnung, noch eine nennenswerte Summe von dem Geld wiederzusehen, schwindet.
Denn wie das Handelsblatt weiter berichtet, konnte der Insolvenzverwalter bislang noch keine größeren Vermögenswerte sicherstellen. Konzept der DEGAG war es, sanierungsbedürftige Häuser zu kaufen, instand zu setzen und gewinnbringend zu vermieten. Die Rechnung ging jedoch nicht auf. Die Immobilien stehen zum Teil leer und im Jahr 2024 hat die Holding nach Angaben des Insolvenzverwalters rund 17 Millionen Euro Verlust gemacht.
Eine Rettung der DEGAG-Gruppe ist nicht in Sicht. Investoren seien lediglich an einzelnen Immobilien interessiert, nicht aber an der Übernahmen der Gesellschaften. Eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sei ebenfalls nicht geplant. Darum laufe es nach Sicht des Insolvenzverwalters voraussichtlich auf die Abwicklung der DEGAG-Gruppe hinaus, berichtet das Handelsblatt weiter.
Für die Anleger bleibt die Anmeldung ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter. Dazu haben sie Zeit bis zum 7. Oktober 2025. „Die Forderungen sollten natürlich angemeldet werden. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaften dürfen die Anleger aber kaum auf eine hohe Insolvenzquote hoffen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Dennoch muss das Geld für die Anleger noch nicht verloren sein. Sie können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern haben, denn diese hätten sie über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen. „Genussrechte sind hochriskante Kapitalanlagen, bei denen den Anlegern insbesondere im Insolvenzfall der Totalverlust drohen kann. Daher hätten sie über die Risiken informiert werden müssen. Haben die Anlageberater Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen ehemalige Führungskräfte der DEGAG. Es steht der Verdacht des Betrugs im Raum. Rechtsanwalt Seifert: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können auch daraus Schadenersatzansprüche entstehen.“
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