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Abwicklung LLB Semper Real Estate

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der LLB Semper Real Estate wurde im Jahr 2004 von der LLB Immo KAG in Österreich aufgelegt. Auch Anleger in  Deutschland konnten sich an dem offenen Immobilienfonds, der in Immobilien in Österreich und Deutschland investierte, beteiligen. Inzwischen zeigt sich, dass der LLB Semper Real Estate nicht die vermeintlich sichere Kapitalanlage ist und den Anlegern finanzielle Verluste drohen.

 

Anteilsrücknahme im Oktober 2023 ausgesetzt

 

So musste die Rücknahme der Anteile im Oktober 2023 ausgesetzt werden, weil die Liquidität nicht ausreichte, um die Rückgabewünsche der Anleger zu bedienen. Auch während der Schließung ist es nicht gelungen, dem Fonds durch Immobilienverkäufe wieder ausreichend Liquidität zuzuführen. Folge ist, dass der LLB Semper Real Estate nicht wieder geöffnet wurde und seit  Oktober 2025 abgewickelt wird. Nun wird versucht, die Bestandsimmobilien zu verkaufen und Anleger über Teilausschüttungen an den Verkaufserlösen zu beteiligen. Die Abwicklung wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. 

 

Aufklärung über Risiken offener Immobilienfonds

 

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Abgesehen von drohenden finanziellen Verlusten bedeutet das für die Anleger, dass sie in dieser Zeit auch nicht die Rückzahlung ihres investierten Kapitals verlangen können und so in ihrer Liquidität eingeschränkt sind.  „Dabei ist erfahrungsgemäß die Möglichkeit der kurzfristigen Anteilsrückgabe und damit der kurzfristigen Verfügbarkeit des investierten Geldes ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung, sich an einem offenen Immobilienfonds zu beteiligen. Daher hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und der Abwicklung des Fonds aufgeklärt werden müssen. Haben die Anlageberater dieses und weitere Risiken bei offenen Immobilienfonds verschwiegen oder auch nur verharmlost, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Beteiligungen an offenen Immobilienfonds werden zwar oft als sichere Geldanlagen dargestellt, tatsächlich sind sie aber verschiedenen Risiken wie Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkenden Mieteinnahmen und Leerständen oder erhöhtem Sanierungsbedarf ausgesetzt. Über diese Risiken müssen die Anleger informiert werden. Der LLB Semper Real Estate wurde im Basisinformationsblatt vom Oktober 2025 allerdings noch in die niedrige Risikoklasse 2 eingestuft, obwohl die Aussetzung der Anteilsrücknahme schon im Oktober 2024 erfolgte.

 

Offene Immobilienfonds in der Krise

 

Der LLB Semper Real Estate ist nicht der einzige offene Immobilienfonds in der Krise. So hat es beim UniImmo Wohnen ZBI oder dem Leading Cities Invest von KanAm massive Abwertungen gegeben. Zudem haben der UBS (D) Euroinvest Immobilien, der Wertgrund Wohnselect D und der Fokus Wohnen Deutschland Anfang 2026 die Rücknahme der Anteile ausgesetzt.

 

Fazit: Anleger können Schadenersatzansprüche haben 

 

Es wird zunehmend deutlich, dass offene Immobilienfonds als Kapitalanlage für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet sind. „Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist das nicht geschehen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern offener Immobilienfonds zum Pauschalpreis von 149 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/offene-immobilienfonds

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
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E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

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Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

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Die TGI AG darf ihre Goldanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Finanzaufsicht BaFin hat das Verbot am 18. April 2026 ausgesprochen. Grund ist nach Angaben der BaFin, dass die TGI AG keinen von der Finanzaufsicht gebilligten Verkaufsprospekt für die beiden Vermögensanlagen vorgelegt hat und somit ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen dürfte. Die Maßnahme ist zwar noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar. Bestehende Prospektpflicht in Deutschland