Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind ins Visier von Cyber-Kriminellen geraten. Diese verschicken derzeit E-Mails mit dem Betreff „Bestätigen Sie Ihre Telefonnummer“. Hinter der Phishing-Mail steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch. Der Button zur Bestätigung der Telefonnummer sollte daher auf keinen Fall angeklickt werden.
Solche Phishing-Mails sind eine beliebte Betrugsmasche mit dem Ziel an die sensiblen Bankdaten der Opfer heranzukommen und deren Konten abzuräumen. Die Masche läuft im Wesentlichen immer gleich ab. Es werden Mails verschickt und die Empfänger werden unter einem Vorwand aufgefordert z.B. ihre Bankdaten zu aktualisieren oder Telefonnummer zu bestätigen. Damit dies keinen großen Aufwand erfordert, muss einfach nur ein Link oder Button in der Mail angeklickt werden. So werden die Opfer auf eine gefälschte Webseite der Bank weitergeleitet und sollen dort ihre Bankdaten eingeben. Kommen sie der Aufforderung nach, schnappt die Falle zu und die Kriminellen haben Zugriff auf das Konto.
„Links und Buttons in den betrügerischen Mails sollten daher nicht angeklickt und keinesfalls die Bankdaten angegeben werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings sind die Phishing-Mails und gefälschten Webseiten oft gut gemacht und sehen dem Original zum Verwechseln ähnlich.
In der aktuellen Phishing-Mail, die vermeintlich von der Volksbank oder Raiffeisenbank stammt, werden den Empfängern sogar zwei plausible Gründe genannt, warum sie ihre Telefonnummer bestätigen sollen. Die Bestätigung diene dem Schutz vor unbefugtem Zugriff und sicheren Transaktionen durch Zwei-Faktor-Authentifizierung. Allerdings weist sie auch Hinweise auf eine Phishing-Mail wie eine unpersönliche Anrede (Sehr geehrter Kunde) auf.
Darüber hinaus gibt es noch mehr Warnzeichen, auf die Bankkunden achten können. Dazu gehören u.a. eine unseriöse Absenderadresse, kurze Fristsetzung, Drohung mit Kontoeinschränkung oder eben Links in der Mail, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. „Banken und Sparkassen arbeiten nicht so und verschicken keine derartigen Mails. Im Zweifelsfall sollte direkt bei der Bank nachgefragt werden. Dabei sollte aber nicht die in der Mail angegebene Telefonnummer genutzt werden. Auch die kann manipuliert sein und ggf. landet der Anruf direkt bei den Betrügern“, so Rechtsanwalt Looser.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gehen den Cyber-Kriminellen immer wieder Opfer ins Netz. Wird der Betrug entdeckt, sollte umgehend die Bank alarmiert und das Konto gesperrt werden. Meistens haben die Betrüger dann aber schon zugeschlagen.
Das Geld muss für die Kontoinhaber aber nicht verloren sein, denn in vielen Fällen muss die Bank für den Schaden aufkommen. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich nachweislich grob fahrlässig verhalten hat. Rechtsanwalt Looser: „Auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden kann die Bank immer noch eine Teilschuld treffen, wenn sie nicht für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen beim Online-Banking gesorgt hat. Das hat das OLG Dresden mit einem bemerkenswerten Urteil vom 5. Juni 2025 entschieden.“
Bank- und Kapitalanlagerecht
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