Rückrufservice

Achtung Quishing - Deutsche Bank Kunden im Visier von Betrügern

Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren. „Darauf sollten die Empfänger nicht eingehen. Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch, mit dem die Kriminellen an sensible Bankdaten kommen wollen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In den vermeintlichen Briefen der Deutschen Bank geben die Betrüger vor, dass die „Aktualisierung Ihres photoTAN-Verfahren“ erforderlich sei. Dies diene der Sicherheit. Dazu solle zunächst ein QR-Code gescannt werden. Ist der QR-Code erst einmal gescannt, setzen die Kriminellen ihren Betrugsversuch wie gewohnt fort. Auf einer vermeintlichen Webseite der Bank werden die Opfer aufgefordert, ihre sensiblen Bankdaten einzugeben, mit deren Hilfe die Betrüger dann die Konten plündern.

„Daher sollte weder der QR-Code gescannt und schon gar nicht die Bankdaten eingegeben werden. Im Zweifelsfall sollte besser in der Bankfiliale nachgefragt werden“, so Rechtsanwalt Looser. Das Perfide an der neuen Betrugsmasche ist, dass sie die scheinbare Seriosität eines Briefes mit raffinierten Online-Betrug verbindet. Schon seit Jahren finden viele Phishing-Versuche über E-Mails oder SMS statt. Hier sind jedoch viele Menschen inzwischen sensibilisiert. Ein Brief auf Papier sorgt hingegen für mehr Vertrauen. „Genau das wollen sich die Betrüger zu Nutze machen. Daher gilt es besonders aufmerksam zu sein“, so Rechtsanwalt Looser.

Doch bei aller Vorsicht gelingt es Betrügern immer wieder an ihr Ziel zu kommen, zudem gefälschte Briefe, E-Mails oder Webseiten oft täuschend echt aussehen. Wurde das Konto geplündert, ist der Schock bei dem Opfer erst einmal groß. In vielen Fällen besteht aber die Möglichkeit, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss. Rechtsanwalt Looser: „Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss ihm die Bank aber nachweisen.“

Zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen bietet BRÜLLMANN Rechtsanwälte geschädigten Bankkunden eine Ersteinschätzung Ihrer Situation an. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.