Betrüger nutzen beim Online-Banking immer häufiger eine neue Masche, um ihre Opfer in die Falle zu locken – das sog. Quishing. Dahinter verbirgt sich Phishing mittels QR-Code. Aktuell landen derzeit Briefe, die vermeintlich von der Deutschen Bank stammen in den Briefkästen. In dem Brief werden die Empfänger aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr photoTAN-Verfahren aus Sicherheitsgründen zu aktualisieren. „Darauf sollten die Empfänger nicht eingehen. Dahinter steckt nichts anderes als ein Betrugsversuch, mit dem die Kriminellen an sensible Bankdaten kommen wollen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
In den vermeintlichen Briefen der Deutschen Bank geben die Betrüger vor, dass die „Aktualisierung Ihres photoTAN-Verfahren“ erforderlich sei. Dies diene der Sicherheit. Dazu solle zunächst ein QR-Code gescannt werden. Ist der QR-Code erst einmal gescannt, setzen die Kriminellen ihren Betrugsversuch wie gewohnt fort. Auf einer vermeintlichen Webseite der Bank werden die Opfer aufgefordert, ihre sensiblen Bankdaten einzugeben, mit deren Hilfe die Betrüger dann die Konten plündern.
„Daher sollte weder der QR-Code gescannt und schon gar nicht die Bankdaten eingegeben werden. Im Zweifelsfall sollte besser in der Bankfiliale nachgefragt werden“, so Rechtsanwalt Looser. Das Perfide an der neuen Betrugsmasche ist, dass sie die scheinbare Seriosität eines Briefes mit raffinierten Online-Betrug verbindet. Schon seit Jahren finden viele Phishing-Versuche über E-Mails oder SMS statt. Hier sind jedoch viele Menschen inzwischen sensibilisiert. Ein Brief auf Papier sorgt hingegen für mehr Vertrauen. „Genau das wollen sich die Betrüger zu Nutze machen. Daher gilt es besonders aufmerksam zu sein“, so Rechtsanwalt Looser.
Doch bei aller Vorsicht gelingt es Betrügern immer wieder an ihr Ziel zu kommen, zudem gefälschte Briefe, E-Mails oder Webseiten oft täuschend echt aussehen. Wurde das Konto geplündert, ist der Schock bei dem Opfer erst einmal groß. In vielen Fällen besteht aber die Möglichkeit, dass die Bank für den Schaden aufkommen muss. Rechtsanwalt Looser: „Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss ihm die Bank aber nachweisen.“
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