Rückrufservice

Adcada GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet - Forderungen anmelden

Das Insolvenzverfahren über die Adcada GmbH ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11. November 2020 regulär am Amtsgericht Rostock eröffnet worden (60 IN 352/20).  Gläubiger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 23. Dezember 2020 gesetzt.

Neben der Adcada GmbH sind auch zahlreiche Tochtergesellschaften insolvent. Neu hinzugekommen ist hier die Adcada.healthcare GmbH. Über sie und weitere Tochtergesellschaften wurde bislang nur das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind:

  • Adcada.Capital GmbH
  • Adcada.Fashion GmbH
  • Adcada.Finance GmbH
  • Adcada.Immo GmbH
  • Adcada.Marketing GmbH & Co. KG
  • Adcada.Shop GmbH & Co. KG
  • Outlet.fashion GmbH & Co. KG
  • Fashion.Zone GmbH & Co. KG
  • Adcada.healthcare GmbH

Hier können Forderungen erst angemeldet werden, wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind.

Für die Anleger, die in die verschiedenen Adcada-Geldanlagen investiert haben, ist es daher zunächst wichtig zu prüfen, mit welcher Gesellschaft sie konkret einen Vertrag abgeschlossen haben.  Bei der Adcada Healthcare Anleihe ist dies wahrscheinlich die Adcada Investment AG PCC mit Sitz in Liechtenstein. Hier ist kein Insolvenzantrag bekannt. Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin gibt es aber auch bei dieser Gesellschaft. Laut BaFin hat sie unter der Bezeichnung „Adcada.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Die angenommenen Gelder müssen sofort und vollständig an die Anleger zurückgezahlt werden. Einen Abwickler hat die Finanzaufsicht bereits bestellt.

Um die drohenden finanziellen Verluste zumindest zum Teil abzuwenden, ist es für die Anleger wichtig, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Insolvenzmasse wird allerdings kaum ausreichen, um die Forderungen vollauf zu bedienen.

Daher können auch Schadenersatzansprüche geprüft werden. „Ansprüche können beispielsweise gegen die Unternehmensverantwortlichen entstanden sein, weil sie das Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin betrieben haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. In der Haftung können auch die Anlagevermittler stehen, wenn sie nicht über die Risiken wie das Totalverlustrisiko der Anleger aufgeklärt haben. Auch aus den staatsanwaltlichen Ermittlungen können sich weitere Ansatzpunkte für Schadenersatzforderungen ergeben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.