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Adler Group - Testat verweigert, Aktie stürzt ab

03.05.2022

Die Krise bei der Adler Group spitzt sich zu. Der Immobilienkonzern hatte am 30. April 2022 auf den letzten Drücker noch den Jahresabschluss für 2021 vorgelegt. Die Bilanz weist einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro aus. Die Anleger dürfte aber noch viel mehr beunruhigt haben, dass die Wirtschaftsprüfer von KPMG ihr Testat für den Jahresabschluss 2021 verweigert haben. Die im SDAX notierte Aktie stürzte daraufhin regelrecht ab.

Während der Aktienkurs am 2. Mai auf ein Rekordtief fiel, erreicht die Krise der Adler Group einen vorläufigen Höhepunkt. Negative Schlagzeilen um die Adler Group hatte es schon seit vergangen Herbst gegeben. Die britische Investmentfirma Viceroy hatte dem Unternehmen u.a. vorgeworfen, Immobilien zum Teil überbewertet und die Bilanzen so künstlich aufgebläht zu haben. Davon hätten bestimmte Gruppen profitiert.

Um die Vorwürfe zu entkräften, hatte die Adler Group die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt. Das ist offensichtlich nicht vollständig gelungen. Die Adler Group erklärte zwar, dass sie sich nach der Prüfung von Vorwürfen des systematischen Betrugs entlastet sehe, die Wirtschaftsprüfer verweigerten allerdings auch ihr Testat für die Bilanz 2021.

Dies begründeten sie damit, dass ihnen der Zugang zu bestimmten Informationen über verbundene Unternehmen und Personen vom Management verweigert worden sei. Dadurch habe es keine ausreichenden Nachweise zu wesentlichen Transaktionen gegeben. Die Wirtschaftsprüfer haben daher ihr Testat verweigert, wie u.a. tagesschau.de berichtet. Zudem hätten mehrere Mitglieder des Managements nach dem verweigerten Testat ihren Rücktritt erklärt.

Der Aktienkurs ist in Folge dieser Entwicklungen massiv eingebrochen. „Aktionäre müssen diese Entwicklung nicht einfach hinnehmen. Ihnen können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, wesentliche Informationen, die den Kurs beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen. „Verstößt ein Unternehmen gegen seine Publizitätspflichten kann das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert, der schon im Wirecard-Skandal zahlreiche geschädigte Anleger vertreten hat.

Neben Aktien hat die Adler Group auch verschiedene Anleihen begeben. „Auch hier können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Aktionären und Anleihe-Anlegern der Adler Group gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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