Rückrufservice

Aktionscode 23BK - Rückruf für Audi A4, A6, A8 und Q7

Laut KBA müssen weltweit insgesamt rund 147.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden, in Deutschland sind es ca. 68.500 Audi A4, A6, A8 und Q7. Bei den Fahrzeugen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt und ein Software-Update auf die Motorsteuerung aufgespielt werden.

Nähere Angaben zu der Motorisierung der betroffenen Audi-Fahrzeuge oder zur Art der unzulässigen Funktion macht die Behörde nicht. Es dürften aber auch Fahrzeuge mit großvolumigeren Motoren mit 3 Litern und mehr Hubraum betroffen sein. Zuletzt wurde bereits ein Rückruf unter dem Aktionscode 23LZ für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 bekannt.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Verschleiß oder die Wirkung des Motors hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Da das KBA den Rückruf überwacht, müssen die betroffenen Audi-Besitzer dem Rückruf aber nachkommen und das Update aufspielen lassen. Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer haben auch nach wie vor die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. „Ihre Aussichten auf Schadenersatz sind durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 sogar noch gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass ein Schadenersatzanspruch schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers besteht und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers nicht mehr nachgewiesen muss. „Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie einem Thermofenster bei der Abgasreinigung besser durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und er kann das Fahrzeug behalten.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

Porsche kann den Abgasskandal noch nicht zu den Akten legen: Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 18. März 2026 veröffentlichte, müssen Modelle des Porsche Cayenne wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) in die Werkstatt.

Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.

Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.

Wegen Brandgefahr werden Modelle des Jeep Wrangler und Jeep Grand Cherokee zurückgerufen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 9. März 2026 sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 1. Juli 2020 bis 25. November 2025 von dem Rückruf betroffen, den Jeep unter dem Code 68C durchführt.Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 15822R. Als Grund für den Rückruf gibt die Behörde an, dass interne Zellschäden in der Hochvolt-Batterie einen Fahrzeugbrand auslösen können. Bislang seien bereits 19 Brände bekannt, teilt das KBA weiter mit. 

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 29. April 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger erhält nach der Entscheidung fünf Prozent des Kaufpreises zurück.