Rückrufservice

Aktionscode 23BK - Rückruf für Audi A4, A6, A8 und Q7

Laut KBA müssen weltweit insgesamt rund 147.000 Fahrzeuge in die Werkstatt gerufen werden, in Deutschland sind es ca. 68.500 Audi A4, A6, A8 und Q7. Bei den Fahrzeugen soll eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt und ein Software-Update auf die Motorsteuerung aufgespielt werden.

Nähere Angaben zu der Motorisierung der betroffenen Audi-Fahrzeuge oder zur Art der unzulässigen Funktion macht die Behörde nicht. Es dürften aber auch Fahrzeuge mit großvolumigeren Motoren mit 3 Litern und mehr Hubraum betroffen sein. Zuletzt wurde bereits ein Rückruf unter dem Aktionscode 23LZ für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 bekannt.

Welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Verschleiß oder die Wirkung des Motors hat, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Da das KBA den Rückruf überwacht, müssen die betroffenen Audi-Besitzer dem Rückruf aber nachkommen und das Update aufspielen lassen. Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Von dem Rückruf betroffene Audi-Fahrer haben auch nach wie vor die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen. „Ihre Aussichten auf Schadenersatz sind durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 sogar noch gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass ein Schadenersatzanspruch schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers besteht und eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers nicht mehr nachgewiesen muss. „Dadurch lassen sich Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie einem Thermofenster bei der Abgasreinigung besser durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und er kann das Fahrzeug behalten.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.