Rückrufservice

Aktionscode 23EN - Rückruf für VW Caddy

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Laut Angaben des KBA sind weltweit rund 65.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es ca. 29.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020, die in die Werkstatt gerufen werden müssen. Dort soll das Motorsteuergerät umprogrammiert werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Wie die Behörde weiter mitteilte, soll es sich dabei um die Korrektur von Datenständen aus dem Rückruf für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handeln.

Der EA 189 ist der Dieselmotor, der durch den VW-Abgasskandal bekannt wurde. VW hatte den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, um über die Emissionswerte der Fahrzeuge zu täuschen. Millionen Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda mussten in der Folge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte.

Damit scheint das Problem zumindest für die von dem erneuten Rückruf betroffenen VW Caddy jedoch noch nicht endgültig gelöst zu sein. Verständlich, wenn die betroffenen Caddy-Besitzer das Vertrauen in die Maßnahme verlieren. Zumal es ungewiss ist, welche Auswirkungen auf den Motor die Umprogrammierung des Motorsteuergeräts hat.

Da der Rückruf vom KBA angeordnet wurde, müssen die Fahrzeughalter die Maßnahme auch durchführen lassen, da ansonsten im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Dabei sind die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH weiter gestiegen. Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass für Schadenersatzansprüche schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers ausreicht und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen muss.

„Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Auto kann der Kläger behalten“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW Caddy gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.