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Aktionscode 23EN - Rückruf für VW Caddy

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Laut Angaben des KBA sind weltweit rund 65.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es ca. 29.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020, die in die Werkstatt gerufen werden müssen. Dort soll das Motorsteuergerät umprogrammiert werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Wie die Behörde weiter mitteilte, soll es sich dabei um die Korrektur von Datenständen aus dem Rückruf für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handeln.

Der EA 189 ist der Dieselmotor, der durch den VW-Abgasskandal bekannt wurde. VW hatte den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, um über die Emissionswerte der Fahrzeuge zu täuschen. Millionen Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda mussten in der Folge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte.

Damit scheint das Problem zumindest für die von dem erneuten Rückruf betroffenen VW Caddy jedoch noch nicht endgültig gelöst zu sein. Verständlich, wenn die betroffenen Caddy-Besitzer das Vertrauen in die Maßnahme verlieren. Zumal es ungewiss ist, welche Auswirkungen auf den Motor die Umprogrammierung des Motorsteuergeräts hat.

Da der Rückruf vom KBA angeordnet wurde, müssen die Fahrzeughalter die Maßnahme auch durchführen lassen, da ansonsten im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Dabei sind die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH weiter gestiegen. Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass für Schadenersatzansprüche schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers ausreicht und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen muss.

„Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Auto kann der Kläger behalten“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW Caddy gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.