Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.
Laut Angaben des KBA sind weltweit rund 65.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, in Deutschland sind es ca. 29.000 VW Caddy der Baujahre 2010 bis 2020, die in die Werkstatt gerufen werden müssen. Dort soll das Motorsteuergerät umprogrammiert werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Wie die Behörde weiter mitteilte, soll es sich dabei um die Korrektur von Datenständen aus dem Rückruf für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 handeln.
Der EA 189 ist der Dieselmotor, der durch den VW-Abgasskandal bekannt wurde. VW hatte den Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, um über die Emissionswerte der Fahrzeuge zu täuschen. Millionen Fahrzeuge der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda mussten in der Folge in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte.
Damit scheint das Problem zumindest für die von dem erneuten Rückruf betroffenen VW Caddy jedoch noch nicht endgültig gelöst zu sein. Verständlich, wenn die betroffenen Caddy-Besitzer das Vertrauen in die Maßnahme verlieren. Zumal es ungewiss ist, welche Auswirkungen auf den Motor die Umprogrammierung des Motorsteuergeräts hat.
Da der Rückruf vom KBA angeordnet wurde, müssen die Fahrzeughalter die Maßnahme auch durchführen lassen, da ansonsten im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Dabei sind die Aussichten auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH weiter gestiegen. Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 entschieden, dass für Schadenersatzansprüche schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers ausreicht und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen muss.
„Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Auto kann der Kläger behalten“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW Caddy gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.
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