Rückrufservice

Aktionsnummer 23M4 - VW T5 Rückruf

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf bereits am 3. September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht. Wie das KBA mitteilte, entspreche das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern. „Im Klartext heißt das, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteilen vom 14. Juli 2022 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung und damit zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten. „Es ist davon auszugehen, dass das Thermofenster durch das Software-Update nun ausgeweitet werden soll, so dass die Abgasreinigung auch bei niedrigeren Außentemperaturen vollständig arbeitet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

VW gibt in dem Anschreiben an, dass das Software-Update keinerlei Auswirkungen auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Leistung oder Haltbarkeit des Motors hat. Ob das wirklich so ist, bleibt abzuwarten. „Bislang hat VW behauptet, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Es muss auch beachtet werden, welche Auswirkungen das Update auf den AGR-Kühler hat. Denn beim VW T5 ist auch der sog. plötzliche Öltod immer wieder ein Thema ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dem Rückruf sind weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 betroffen. In  Deutschland sind es nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge.

Nachdem VW bereits im September 2024 unter der Aktionsnummer 23M4 die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert hat, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und das Software-Update aufspielen zu lassen, folgt die Aufforderung nun bereits zum zweiten Mal. Rechtsanwalt Gisevius: „Der vergleichsweise geringe Zeitabstand zwischen diesen Schreiben ist überraschend und deutet daraufhin, dass wohl nicht mehr allzu lange Zeit vergehen dürfte, bis durch die zuständigen Zulassungsstellen eine Stilllegungsandrohung ausgesprochen werden könnte.“

Betroffene Fahrzeughalter, die aufgrund des Rückrufs besorgt sind, können auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen, sind insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.