Rückrufservice

Aktionsnummer 23M4 - VW T5 Rückruf

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Rückruf bereits am 3. September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht. Wie das KBA mitteilte, entspreche das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern. „Im Klartext heißt das, dass es sich bei den Thermofenstern um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, die entfernt werden müssen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Mit Urteilen vom 14. Juli 2022 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasreinigung und damit zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten. „Es ist davon auszugehen, dass das Thermofenster durch das Software-Update nun ausgeweitet werden soll, so dass die Abgasreinigung auch bei niedrigeren Außentemperaturen vollständig arbeitet“, so Rechtsanwalt Gisevius.

VW gibt in dem Anschreiben an, dass das Software-Update keinerlei Auswirkungen auf Verbrauch, CO2-Emissionen, Leistung oder Haltbarkeit des Motors hat. Ob das wirklich so ist, bleibt abzuwarten. „Bislang hat VW behauptet, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig sei. Es muss auch beachtet werden, welche Auswirkungen das Update auf den AGR-Kühler hat. Denn beim VW T5 ist auch der sog. plötzliche Öltod immer wieder ein Thema ist“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Von dem Rückruf sind weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 betroffen. In  Deutschland sind es nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge.

Nachdem VW bereits im September 2024 unter der Aktionsnummer 23M4 die betroffenen Fahrzeughalter aufgefordert hat, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen und das Software-Update aufspielen zu lassen, folgt die Aufforderung nun bereits zum zweiten Mal. Rechtsanwalt Gisevius: „Der vergleichsweise geringe Zeitabstand zwischen diesen Schreiben ist überraschend und deutet daraufhin, dass wohl nicht mehr allzu lange Zeit vergehen dürfte, bis durch die zuständigen Zulassungsstellen eine Stilllegungsandrohung ausgesprochen werden könnte.“

Betroffene Fahrzeughalter, die aufgrund des Rückrufs besorgt sind, können auch ihre Schadenersatzansprüche prüfen lassen. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen, sind insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster die Chancen auf Schadenersatz gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.