Mercedes - News
Im Abgasskandal hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 23. Mai 2024 Schadenersatz bei einem Mercedes C 220 d zugesprochen (Az.: 24 U 24/22). Mercedes habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart.
Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Mercedes muss im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen umfangreichen Rückruf starten. Das berichteten u.a. der Bayerische Rundfunk (BR) und der „Spiegel“ am 20. Dezember 2023. Von dem Rückruf sollen mindestens 100.000 Fahrzeuge betroffen sein. Anlass für den Rückruf ist das sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung.
Mercedes ist vom Landgericht Stuttgart im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass bei einem Mercedes E 350 BlueTec unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse den sog. Differenzschaden ersetzen (Az.: 56 O 17/23). Damit folgte das LG Stuttgart der Rechtsprechung des BGH, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers zu Schadenersatzansprüchen führt.
Lange hat es gedauert, bis das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes im Abgasskandal fortgesetzt hat. Grund dafür war, dass das OLG erst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof abwarten wollte, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass auch Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche im Abgasskandal begründet. Das OLG Stuttgart gab nun in der Verhandlung vom 21. September 2023 gegen Mercedes zu erkennen, dass es dieser Rechtsprechung folgen wird.
Mercedes hat im Abgasskandal neuen Ärger mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat drei neue Abschalteinrichtungen entdeckt und diese als kritisch bzw. unzulässig bewertet. Das KBA hat den Autobauer bereits im Juli aufgefordert, geeignete Abhilfe-Maßnahmen zu treffen. Kommt Mercedes dem nicht nach, droht ein amtlicher Rückruf durch das KBA und im schlimmsten Fall die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers gemäß § 823 BGB bestehen. Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 20. Juli 2023 bekräftigt (Az.: III ZR 267/20).
Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
Zum Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 liegen jetzt alle zur Auswertung notwendigen Informationen vor
In Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ist eine Klausel verankert, nach der der Darlehensnehmer Ansprüche gegen Mercedes an die Bank abtritt. Demnach könnte ein solcher Kreditnehmer auch im Abgasskandal keine Schadenersatzansprüche gegen Mercedes geltend machen. Doch da scheint der Bundesgerichtshof nicht mitzuspielen. Die Vorsitzende Richterin Menges teilte in einem Verfahren am 13. März 2023 mit, dass der Senat die Klausel kritisch sehe und tendenziell für unwirksam halte. Das Urteil soll am 24. April 2023 verkündet werden (Az.: VIa ZR 1517/22).
Die sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung sind im Abgasskandal immer wieder ein Streitthema. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nun für klare Verhältnisse gesorgt und mit Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass das Thermofenster bei einem VW Golf 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (Az.: 3 A 13/18). Auch zahlreiche Mercedes-Modelle sind mit einem Thermofenster unterwegs.
Mercedes muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM 607 und der Abgasnorm Euro 6.
Der Bundesgerichtshof hat im Mercedes-Abgasskandal die Position der Kunden mit Beschluss vom 21. September 2022 gestärkt (Az.: VII ZR 767/21). Der BGH hob eine Entscheidung des OLG Köln auf und verwies das Verfahren an das Oberlandesgericht zurück.
Ein Verbraucher hat seinen Kreditvertrag mit der Mercedes Benz Bank nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart erfolgreich widerrufen. Da die Bank den Kläger nicht ausreichend über die Verzugszinsen aufgeklärt habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch noch rund zwei Jahre nach Abschluss der Kreditvertrags wirksam erfolgt, entschied das LG Stuttgart.
Der EuGH hat mit richtungsweisendem Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass er die im Abgasskandal viel diskutierten Thermofenster bei der Abgasreinigung für unzulässig hält (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Das Landgericht Stuttgart teilt diese Ansicht und sprach der Käuferin eines Mercedes Vito Schadenersatz zu.
Im Mercedes-Abgasskandal haben betroffene Käufer gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Allerdings sollten sie die Verjährung ihrer Ansprüche im Auge behalten. Verjährung könnte Ende 2022 drohen.
Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer eines Mercedes Vito Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes daher Schadenersatz leisten muss.
Der Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes Benz Bank ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 9. Juni 2022 entschieden (Az.: 46 O 279/21).
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) musste Mercedes im Herbst 2021 Modelle des Mercedes Sprinter zurückrufen. Die Fahrzeug-Halter, die dem Rückruf bisher noch nicht gefolgt sind, werden nun offenbar angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit das Software-Update aufgespielt werden kann.
Der Käufer eines Mercedes C 300 CDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart ist mit Urteil vom 9. Juni 2022 zu der Überzeugung gekommen, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und dem Kläger Schadenersatz schuldet.
Das Landgericht Düsseldorf hat Mercedes im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 210/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.
Im Abgasskandal hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Ein Jahr später wird das Musterverfahren am OLG Stuttgart am 12. Juli 2022 eröffnet. Verbraucher, die sich der „Sammelklage“ noch anschließen möchten, können sich bis zum 11. Juli 2022 in das Register eintragen.
Mercedes muss im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 200 CDI leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 6. Mai 2022 entschieden (Az.: 17 O 826/21). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat.
Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadenersatz hat.
Das Landgericht Hamburg hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 19. April 2022 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 317 O 154/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Mercedes C 220 Diesel des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes sich schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Die Musterklage im Abgasskandal gegen Mercedes nimmt Fahrt auf. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Juli 2021 die Musterfeststellungsklage eingereicht hat, hat das OLG Stuttgart nun den ersten Verhandlungstermin bekannt gegeben: Das Musterverfahren gegen die Mercedes Benz Group AG (zuvor Daimler AG) wird am 12. Juli 2022 eröffnet.
Gute Nachricht für geschädigte Mercedes-Käufer im Abgasskandal. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich nicht vor der Übernahme der Kosten drücken und muss Deckungsschutz für ein anstehendes Verfahren vor dem OLG Stuttgart übernehmen. Das hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden (Az.: 9 O 257/21).
Die Daimler AG muss im Dieselskandal Schadenersatz bei einem Mercedes ML 250 leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 18. Januar 2022 entschieden (Az.: 10 O 277/20).
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens mit der Mercedes Benz Bank auch noch lange nach Vertragsschluss möglich ist (Az.: 5 U 135/21).
Das Landgericht Wuppertal hat die Daimler AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 15. November 2021 entschied das Gericht, dass der Autobauer in einem Mercedes GLK 250 Bluetec eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und der Käuferin Schadenersatz leisten muss (Az.: 2 O 377/20).
Ein Gutachten setzt die Daimler AG im Abgasskandal weiter unter Druck. Demnach hat Daimler in einer Mercedes E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6 acht bislang unbekannte Abschalteinrichtungen verwendet, gab die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Pressekonferenz am 5. November 2021 bekannt.
Daimler muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) einen weiteren Rückruf starten. Diesmal sind Modelle der Mercedes A-Klasse und B-Klasse der Baujahre von 2009 bis 2011 betroffen.
Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Mit Urteil vom 15. Oktober 2021 entschied das Landgericht Kiel, dass Daimler Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 220 CDI leisten muss (Az.: 6 O 28/21).
Im Juni 2019 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das Landgericht Offenburg hat einem betroffenen Fahrzeug-Halter nun Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 O 326/20).