21.03.2024
Mit einer Betreuungsverfügung oder auch Betreuungsvollmacht kann frühzeitig erklärt werden, welche Person als Betreuer gewünscht wird. Häufig sind das Menschen aus dem privaten Umfeld, zu denen ein Vertrauensverhältnis besteht. Sie übernehmen die Betreuung in der Regel ehrenamtlich und erhalten eine Aufwandsentschädigung.