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Allianz durfte Rentenfaktor nicht kürzen - Urteil LG Berlin 4 O 177/23

Wird bei einer Riester-Rente der Rentenfaktor gekürzt, erhält der Versicherungsnehmer geringere Auszahlungen. Das OLG Stuttgart hat bereits mit nicht rechtskräftigen Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) entschieden, dass die Allianz Lebensversicherung den Rentenfaktor nicht einseitig kürzen darf. Das Landgericht Berlin hat sich dieser Rechtsprechung nun mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) angeschlossen.

Der Rentenfaktor ist ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der Zahlungen, die der Versicherungsnehmer aus seiner Rentenversicherung erhält. Wird der Rentenfaktor gesenkt, erhält der Versicherungsnehmer weniger Geld. Die einseitige Kürzung des Rentenfaktors durch den Versicherer ist rechtlich umstritten. Das OLG Stuttgart hat sich auf die Seite der Verbraucher gestellt und entschieden, dass eine Klausel, die dem Versicherer einseitig ermöglicht, den Rentenfaktor zu kürzen, unwirksam ist. „Das OLG Stuttgart stellte klar, dass der Versicherungsnehmer durch derartige Klauseln unangemessen benachteiligt wird und die Klausel nur den Interessen des Versicherers dient“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auch in dem Fall vor dem LG Berlin hatte die Allianz Lebensversicherung den ursprünglich vereinten Rentenfaktor einer fondsgebundenen Riester-Rente erheblich gesenkt. Dagegen wehrte sich ein Versicherungsnehmer erfolgreich. So wie bereits das OLG Stuttgart erklärte auch das LG Berlin die entsprechende Vertragsklausel und damit die Kürzung für unwirksam. 

Gemäß der Klausel darf der Versicherer den Rentenfaktor kürzen, wenn die Rahmenbedingungen dies erforderlich machen. Für den umgekehrten Fall, dass sich die Rechnungsgrundlagen wieder bessern, sieht die Klausel aber keine Anhebung des Faktors vor. Die Versicherungsnehmer würden so einseitig benachteiligt. Zudem hätten sie keine Möglichkeit, ihr Rentenniveau durch höhere Einzahlungen zu stabilisieren, so das LG Berlin. Für den Verbraucher sei es wesentlich, dass er sich auf die Zahlungen einer bezifferten Mindestrente verlassen kann, so das Gericht.

Ähnliche Klauseln haben neben der Allianz auch andere Versicherer verwendet. „Die Urteile des OLG Stuttgart und LG Berlin zeigen, dass die Versicherungsnehmer gute Chancen haben, sich gegen Kürzungen ihrer privaten Rentenversicherung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

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