ALNO AG – MÖGLICHKEITEN DER ANLEIHE-ANLEGER NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS
Der insolvente Küchenhersteller Alno AG aus Pfullendorf steht vor der Zerschlagung. Für die Unternehmenstochter Pino wurde bereits ein Käufer gefunden. Hier müssen noch die Kartellbehörden grünes Licht geben, teilte das Unternehmen am 1. Oktober 2017 mit. Am gleichen Tag wurde auch das Insolvenzverfahren über die Alno AG am Amtsgericht Hechingen regulär eröffnet (Az.: 10 IN 93/17). Die Anleger der Alno-Anleihe können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 20. Dezember beim Insolvenzverwalter anmelden.
Der voraussichtliche Verkauf der Unternehmenstochter Pino dürfte die Zerschlagung des Alno-Konzerns besiegeln. Auch für die weiteren Tochterfirmen dürften Investoren gesucht werden. Für die Anleger der 45 Millionen Euro schweren Alno-Anleihe hat sich die Lage dadurch nicht verbessert. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. „Zunächst sollten sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Große Hoffnungen, dass die finanziellen Verluste dadurch zu einem erheblichen Teil abgewendet werden können, hat die erfahrene Rechtsanwältin aber nicht. Wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt von der Insolvenzquote ab. Und die fällt erfahrungsgemäß eher bescheiden aus. Allerdings sei das Insolvenzverfahren nicht die einzige Möglichkeit, sich gegen die Verluste zu wehren. Vielmehr könne auch geprüft werden, ob die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. „Diese können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Die Alno AG schrieb seit ihrem Börsengang 1995 regelmäßig rote Zahlen. Dennoch schaffte es der Küchenhersteller immer wieder, sich über Wasser zu halten. So emittierte er 2013 auch eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 45 Millionen Euro und einem stolzen Zinssatz von 8,5 Prozent p.a. Die im Mai 2018 fällige Rückzahlung der Anleihe können die Anleger nach der Insolvenz abschreiben. „Die wirtschaftlichen Probleme der Alno AG waren nicht neu als die Anleihe emittiert wurde. Dementsprechend war die Investition für die Anleger auch riskant. Das hätten die Anlageberater bzw. Vermittler den Anlegern auch klarmachen müssen. Insbesondere hätten sie über das Totalverlustrisiko der Anleger aufklären müssen. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.