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Anfechtung einer Erbausschlagung - OLG Zweibrücken 8 W 102/23

Befürchten Erben, dass der Nachlass verschuldet ist, können sie die Erbschaft ausschlagen. Die Erbausschlagung kann zwar angefochten werden, allerdings hat die Anfechtung nach einer Entscheidung des OLG Zweibrücken nur dann Erfolg, wenn sich der Erbe im Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat. Hat er den Wert des Nachlasses lediglich falsch eingeschätzt, bleibt die Anfechtung ohne Erfolg, so das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 14. August 2024 (Az. 8 W 102/23).

In dem zu Grunde liegenden Fall lebte die Erblasserin seit einigen Jahren in einem Seniorenheim und war dort im stolzen Alter von 106 Jahren verstorben, ohne ein Testament zu hinterlassen. Die Heim- und Pflegekosten wurden von der Kriegsopferfürsorgestelle übernommen. Diese gewährte außerdem ein Darlehen, das durch eine Grundschuld am Haus der Seniorin abgesichert war.

Sowohl der Ehemann, beide Kinder und ein Enkelkind waren schon vor der Erblasserin verstorben. Nach dem Tod der Erblasserin wurde eine Enkelin gemäß der gesetzlichen Erbfolge zur Erbin. Sie schlug die Erbschaft jedoch aus, weil der Nachlass ihrer Kenntnis nach überschuldet sei. Dadurch wurden zwei Urenkel der verstorbenen Frau zu Erben. Diese nahmen die Erbschaft an und verkauften das Haus der Erblasserin. Nach dem Verkauf erklärte die Enkelin die Anfechtung ihrer Erbausschlagung wegen Irrtums.

Das Nachlassgericht wollte ihr daraufhin den beantragen Erbschein ausstellen. Dagegen wehrte sich einer der Urenkel. Auf seine Beschwerde hin entschied das OLG Zweibrücken, dass die Enkelin nicht zur Erbin geworden sei, da sie ihre Erbausschlagung nicht wirksam angefochten habe.

Die Enkelin hatte ihre Erbausschlagung wegen Irrtums angefochten. Den Irrtum begründete sie damit, dass ihr erst im Nachhinein bekannt wurde, dass zu dem Nachlass auch ein Bankkonto mit einem Guthaben in vierstelliger Höhe gehörte. Damit habe sie sich in einem beachtlichen Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden.

Das OLG Zweibrücken folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es bestätigte zwar, dass ein beachtlicher Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses vorgelegen habe, dieser Irrtum sei aber nicht ausschlaggebend für die Erbausschlagung gewesen. Denn auch bei Kenntnis des Bankguthabens, sei dies in seiner Höhe wirtschaftlich unbedeutend und hätte nichts an der Einschätzung, dass der Nachlass überschuldet ist, geändert, so das OLG.

Sofern sich die Enkelin darauf berufe, dass sie sich geirrt habe, dass der Erlös aus dem Verkauf des Hauses die Verbindlichkeiten der Erblasserin übersteige, sei dies nur ein Irrtum über den Wert des Nachlasses. Dieser Irrtum berechtige jedoch nicht zur Anfechtung der Erbausschlagung. Die Anfechtung sei nur bei einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses möglich, machte das OLG deutlich.

Die Anfechtung einer Erbschaft wegen beachtlichen Irrtums ist zwar möglich, sie kann aber auch ins Leere laufen, wie die Entscheidung des OLG Zweibrücken zeigt. „Daher ist es wichtig, dass sich die Erben vor einer Ausschlagung möglichst genau über den Nachlass informieren und erst dann eine Entscheidung treffen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie bei gerne zur Erbausschlagung und weiteren Themen des Erbrechts. Zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen geben wir Ihnen eine Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten.

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Aktuelles

Erbe und Vermächtnis sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Während ein Erbe zum Rechtsnachfolger des Erblassers wird und sowohl das Vermögen als auch die Schulden erbt, ist ein Vermächtnisnehmer kein Erbe. Er hat gegenüber dem Erben lediglich Anspruch auf den vermachten Gegenstand oder Vermögenswert. Er steht nicht in der Haftung und muss nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen. Das macht auch ein Urteil des OLG Braunschweig vom 3. November 2025 deutlich (Az. 10 U 81/25).

Eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Testament ist immer wieder ein Grund für Streit unter Erben. Das OLG Zweibrücken hat mit Beschluss vom 9. Juli 2025 eine praxisrelevante Entscheidung getroffen und deutlich gemacht, dass eine Pflichtteilsstrafklausel schon greift, wenn der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch in „konfrontativer Weise“ verlangt. Ob es zu einem Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten kommt, sei hingegen nicht entscheidend. Pflichtteilsstrafklausel im Testament 

Das Berliner Testament ist bei Eheleuten beliebt. Dabei setzen sie sich in der Regel gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Bei den Vorteilen des Berliner Testaments sollte aber auch bedacht werden, dass es eine hohe Bindungswirkung entfaltet und Änderungen nach dem Tod des Ehepartners kaum möglich sind.

Für die Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft gilt in der Regel eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds. Eine Anfechtung wegen Irrtums kann auch nach Ablauf der Frist möglich sein, wenn sich der Erbe über die Verschuldung des Nachlasses im Irrtum befand.

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann ein Erbe unter Umgehung der gesetzlichen Erbfolge eingesetzt werden. Um die letztwillige Verfügung umzusetzen, muss das Testament aber auch auffindbar sein. Ansonsten kann die gesetzliche Erbfolge eintreten, wie ein Fall vor dem OLG Celle zeigt.

Das OLG München bestätigt Recht auf Testierfreiheit und sieht Grenze zur Sittenwidrigkeit nicht überschritten (Az. 33 Wx 325/23)