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Anleger der ProReal Europa 9 / 10 erleiden fast Totalverlust

Anleger, die in die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH investiert haben, müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende nahezu gleichlautende Mitteilungen der Gesellschaften. Demnach werden die Anleger weniger als 5 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Zudem wird es auch keine Zinszahlungen an die Anleger geben.

Anleger haben fast 280 Millionen Euro in die Nachrangdarlehen der ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH investiert. Das Geld wurde wiederum überwiegend als Darlehen an die Projektgesellschaft SC Finance Four gegeben, die ihrerseits Darlehen an Projektgesellschaften vergab. Als die SC Finance Four im vergangenen Jahr Insolvenz anmelden musste, war bereits klar, dass den Anlegern massive finanzielle Verluste drohen, wie die Emittenten mitteilten.

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der SC Finance Four ist der Verkauf ihrer bestehenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften gescheitert. Die Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 haben daraufhin ihre bestehenden Forderungen gegen die Poolgesellschaft direkt an einen Investor verkauft. Die ProReal Europa 9 wird aus dem Verkauf Erlöse von insgesamt rund 6,2 Millionen Euro erzielen, bei der ProReal Europa 10 sind es ca. 10,8 Millionen Euro.

Der Erlös sei höher als auf Grundlage des ursprünglich angedachten Insolvenzplans, teilen die Emittenten mit. „Für die Anleger dürfte es sich aber wie ein Totalverlust ihres investierten Geldes anfühlen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zumal die Anleger mit keinen weiteren Zahlungen rechnen können. Somit fließen nur rund 5 Prozent des Nominalbetrags an die Anleger zurück.

Anleger, die sich mit Verlusten in Höhe von rund 95 Prozent nicht abfinden möchten, können ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Nachrangdarlehen äußerst riskante Kapitalanlagen sind, da sich Ansprüche der Anleger gegen den Emittenten aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts nur schwer durchsetzen lassen, wenn dadurch die Insolvenz droht. Im Insolvenzfall werden die Forderungen zudem nachrangig behandelt, d.h. die Anleger könnten leer ausgehen. „Über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko hätten die Anleger der ProReal Europa 9 und 10 aufgeklärt werden müssen. Haben die Anlageberater bzw. -vermittler die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ebenso muss in den Emissionsprospekten auf die Risiken hingewiesen werden. Wurden hier Fehler gemacht, können auch Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen bestehen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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