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Anleger der ProReal Europa 9 / 10 erleiden fast Totalverlust

Anleger, die in die Namensschuldverschreibungen der ProReal Europa 9 GmbH und ProReal Europa 10 GmbH investiert haben, müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die BaFin veröffentlichte am 5. Mai 2025 entsprechende nahezu gleichlautende Mitteilungen der Gesellschaften. Demnach werden die Anleger weniger als 5 Prozent ihres investierten Kapitals zurückerhalten. Zudem wird es auch keine Zinszahlungen an die Anleger geben.

Anleger haben fast 280 Millionen Euro in die Nachrangdarlehen der ProReal Europa 9 GmbH und die ProReal Europa 10 GmbH investiert. Das Geld wurde wiederum überwiegend als Darlehen an die Projektgesellschaft SC Finance Four gegeben, die ihrerseits Darlehen an Projektgesellschaften vergab. Als die SC Finance Four im vergangenen Jahr Insolvenz anmelden musste, war bereits klar, dass den Anlegern massive finanzielle Verluste drohen, wie die Emittenten mitteilten.

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der SC Finance Four ist der Verkauf ihrer bestehenden Forderungen gegen verschiedene Projektgesellschaften gescheitert. Die Gesellschaften ProReal Europa 9 und 10 haben daraufhin ihre bestehenden Forderungen gegen die Poolgesellschaft direkt an einen Investor verkauft. Die ProReal Europa 9 wird aus dem Verkauf Erlöse von insgesamt rund 6,2 Millionen Euro erzielen, bei der ProReal Europa 10 sind es ca. 10,8 Millionen Euro.

Der Erlös sei höher als auf Grundlage des ursprünglich angedachten Insolvenzplans, teilen die Emittenten mit. „Für die Anleger dürfte es sich aber wie ein Totalverlust ihres investierten Geldes anfühlen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zumal die Anleger mit keinen weiteren Zahlungen rechnen können. Somit fließen nur rund 5 Prozent des Nominalbetrags an die Anleger zurück.

Anleger, die sich mit Verlusten in Höhe von rund 95 Prozent nicht abfinden möchten, können ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Nachrangdarlehen äußerst riskante Kapitalanlagen sind, da sich Ansprüche der Anleger gegen den Emittenten aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts nur schwer durchsetzen lassen, wenn dadurch die Insolvenz droht. Im Insolvenzfall werden die Forderungen zudem nachrangig behandelt, d.h. die Anleger könnten leer ausgehen. „Über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko hätten die Anleger der ProReal Europa 9 und 10 aufgeklärt werden müssen. Haben die Anlageberater bzw. -vermittler die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ebenso muss in den Emissionsprospekten auf die Risiken hingewiesen werden. Wurden hier Fehler gemacht, können auch Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen bestehen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.