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Anlegern der Swiss Gold Treuhand drohen hohe Verluste

Anleger, die bei der Swiss Gold Treuhand AG in Gold investiert haben, müssen hohe Verluste befürchten. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wird liquidiert. Über die aufgelöste Swiss Gold Treuhand (SGT) hat das Kantonsgericht Zug am 11. Juni 2024 den Konkurs eröffnet und die Schweizer Finanzaufsicht FINMA hat einen Untersuchungsbeauftragen eingesetzt, der die Gesellschaft vertritt. Die Organe der SGT dürfen ohne seine Zustimmung nicht mehr handeln.

Die Stiftung Warentest hatte unter Berufung auf die Schweizer Verbraucherzeitschrift „K-Geld“ schon am 15. Mai 2024 berichtet, dass den Anlegern der Swiss Gold Treuhand hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes drohen. Grund ist, dass es gefälschte Belege über den Rohgoldbestand gegeben hat. Demnach belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf 84 Millionen Franken. Das Guthaben beläuft sich aber lediglich auf 5,7 Millionen Franken.

Dies hatte die SGT im Februar 2024 dem zuständigen Gericht mitgeteilt. Auf ihrer Homepage stellt sich die Gesellschaft als Opfer von Straftaten dar, die ein ehemaliger leitender Mitarbeiter begangen haben soll. Die Ermittlungen der Behörde laufen.

Anleger hatten mit der SGT Kaufverträge über Gold mit anschließender Lagervereinbarung geschlossen. Bei dem Erwerb handelte es sich um Rohgold, das noch veredelt werden sollte. Laut einem Bericht von Stiftung Warentest vom 19. Juli 2023 ist Rohgold nicht als Geldanlage geeignet, u.a. sei die Verarbeitung kostenintensiv. Als Geldanlage seien Feingoldbarren oder -münzen üblich.

Für die Anleger ist die Situation ernst. Denn offenbar gibt es bei der SGT ein Finanzloch von rund 78 Millionen Franken. Für sie geht es nun darum, ihre Ansprüche geltend zu machen. „Neben Ansprüchen im Konkursverfahren kommen auch Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen oder Anlageberater in Betracht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anlageberater bzw. Anlagevermittler müssen die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären. Zudem müssen sie die Kapitalanlage auch im Hinblick auf ihre Plausibilität prüfen. „Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Swiss Gold Treuhand für einen Pauschalpreis von 119,00 EUR (inklusive Auslagen und Umsatzsteuer) gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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Aktuelles

Der offene Immobilienfonds LLB Semper Real Estate wird seit Oktober 2025 abgewickelt, d.h. die Fondsimmobilien werden verkauft. Anleger müssen damit rechnen, dass beim Verkauf der Immobilien finanzielle Verluste eintreten können. „Um sich gegen die Verluste zu wehren, können die Anleger prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Es war zu befürchten, jetzt ist es Realität: Die Isar – Amper Erneuerbare Energien GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Das Amtsgericht Nürnberg das deshalb das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft  am 17. März 2026 regulär eröffnet. Anleger können ihre Forderungen noch bis zum 21. April 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Für die Anleger der Luana AG haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet: Die Gesellschaft ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Schwarzenbek hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2026 regulär eröffnet (Az. 1 IN 195/25). Anleger und andere Gläubiger können nun bis zum 13. Mai 2026 ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Phishing und andere Betrugsmethoden beim Online-Banking haben schon gewaltige Schäden verursacht. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kontoinhaber auf seinen Verlusten sitzenbleibt oder ob die Bank für den Schaden aufkommen muss. Geht es nach EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos werden die Rechte der Bankkunden gestärkt. In seinen Schlussanträgen vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-70/25 plädierte er dafür, dass der Kontoinhaber zunächst einen unverzüglichen Erstattungsanspruch gegen seine Bank hat und die Haftungsfrage erst anschließend geklärt wird.

Nun also doch: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23. März 2026  das Insolvenzverfahren über die Genossenschaft Cehatrol Technology eG mit Sitz in Berlin wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet (Az. 3616 IN 11869/25). Anleger bzw. Genossen können ihre Forderungen jetzt bis zum 12. Juni 2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Auf Vermittlung der inzwischen insolventen Medius Exclusive GmbH hatte ein Mandant von BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei hatten die Parteien vereinbart, dass die Provision für die Vermittlung der Lebensversicherung (Atlantic Lux) in Raten gezahlt wird. „Nachdem wir den Widerruf der Vergütungsvereinbarung erklärt haben, muss unser Mandant die ausstehenden Raten nicht mehr leisten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. Das hat das Amtsgericht Essen mit Urteil vom 18. März 2026 entschieden (Az. 20 C 297/25.