Rückrufservice

Anleihe der Ramfort GmbH - Anleger sollen über Änderungen abstimmen

Anleger der Anleihe der Ramfort GmbH sollen über eine Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Geplant sind u.a. eine Laufzeitverlängerung und ein Zinsverzicht. Die Abstimmung soll ohne Versammlung vom 3. bis 6. September 2025 stattfinden.

Die Ramfort GmbH hat die Anleihe (ISIN: DE000A3H2T47 / WKN: A3H2T4) im Jahr 2021 aufgelegt. Die Schuldverschreibung ist mit 6,75 Prozent p.a. verzinst und sollte ursprünglich im März 2026 zurückgezahlt werden. Nun könnte es aber ganz anders kommen, denn die Gesellschaft beabsichtigt eine Änderung der Anleihebedingungen.

Wie die Ramfort GmbH am 19. August 2025 mitteilte, möchte sie die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre verlängern, so dass die Rückzahlung erst im März 2029 erfolgen würde. Zudem sollen die Anleger auf die Verzinsung der Schuldverschreibungen verzichten. Für die Anleger würde das herbe Einschnitte bedeuten, über die sie Anfang September abstimmen sollen.

Die Ramfort GmbH investiert schwerpunktmäßig in Immobilien. Die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt ging auch an ihr nicht spurlos vorbei. Steigende Zinsen und hohe Baukosten haben nach Angaben der Gesellschaft die Liquidität insbesondere bei den Projektgesellschaften reduziert. Da auch die Nachfrage nach Büroflächen gesunken sei, seien Verkäufe nur unter hohen Abschlägen möglich. Hinzu kommt, dass in diesem Umfeld auch die Banken die Zügel für die Finanzierung von Büroimmobilien anziehen mussten.

Trotz des schwierigen Marktumfelds sei es der Ramfort GmbH in der Vergangenheit zwar noch gelungen, die meisten Projekte erfolgreich umzusetzen. Dennoch sei die Lage angespannt, so dass die im September 2025 fälligen Zinszahlungen an die Anleihe-Anleger wahrscheinlich nicht geleistet werden können.

Vor diesem Hintergrund hofft die Ramfort GmbH, durch die Änderung der Anleihebedingungen auch die Finanzierungen mit den Banken anzupassen und verlängern zu können. Die Anleger sollen über die geplanten Maßnahmen in einer Abstimmung ohne Versammlung entscheiden.

„Für die Anleger ist das eine schwierige Situation. Sie müssen bedenken, dass sie nicht nur auf Zinsen verzichten, sondern auch länger ins Risiko gehen sollen. Es ist fraglich, ob sich der Immobilienmarkt, besonders im Bereich der Büroimmobilien, in den kommenden Jahren wieder ausreichend konsolidiert“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Anleger sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht können u.a. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater oder -vermittler kommen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Ramfort-Anleihe zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen gern eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Aachener Spar- und Stiftungsfonds wird abgewickelt; die Fondsimmobilien sollen verkauft werden. Für die Anleger des offenen Immobilienfonds bedeutet dies zunächst, dass sie ihre Anteile nicht mehr zurückgeben können. Ebenso sind finanzielle Verluste im Zuge der Abwicklung möglich.

Mit knapp 10.000 Euro hatte sich ein Ehepaar an der Vermögensanlage treeme – mein Baumfairvermögen der inzwischen insolventen Green Wood International AG beteiligt. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 24. August 2026 (Az. 2-25 O 147/25 / nicht rechtskräftig) erhält es sein Geld zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass sich der Anlageberater wegen einer fehlerhaften Anlageberatung schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Kunden der DKB  Bank sind erneut ins Visier von Betrügen geraten. Diese verschicken derzeit Phishing-Mails, in denen sie aufgefordert werden, sich neu zu authentifizieren. Ansonsten müsse ihr Online-Banking vorübergehend deaktiviert werden. Die Mails stammen nicht von der DKB Bank und sind nichts anderes als ein Betrugsversuch. „Links bzw. Buttons in der Mail sollten daher nicht angeklickt werden“, warnt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 6. August 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Immobilienfonds dii. Wohnimmobilien Deutschland 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG eröffnet (Az. 10 IN 326/26). Anleger müssen erhebliche finanzielle Verluste befürchten.

Für den Fonds DF Deutsche Finance Investment 17 – Club Deal Boston II wird voraussichtlich Insolvenz angemeldet werden müssen. Die Anleger sollen darüber bereits schriftlich informiert worden sein. Für sie stellt sich nun vor allem die Frage, wie sie sich gegen die drohenden finanziellen Verluste wehren können.

Betrug beim Online-Banking ist weit verbreitet. Das Geld der Opfer muss aber nicht endgültig verloren sein, wie ein Urteil des OLG Frankfurt zeigt (Az. 29 U 100/24). Die Entscheidung macht deutlich, dass Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den Inhaber des Empfängerkontos haben können, wenn dieser als sogenannter Finanzagent oder Geldwäscher fungiert.