Rückrufservice

Anleihen Deutsche Edelfisch - Bafin warnt vor fehlendem Prospekt

11.05.2023

Der Zander ist nicht nur eine proteinreiche Nahrungsquelle, sondern soll für Anleger auch eine renditeträchtige Geldanlage sein – zumindest wenn es nach der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG geht. Die bietet Anlegern an, sich an der Zanderzucht in Aquakultur-Kreislaufanlagen zu beteiligen und damit nicht nur vermeintlich ethisch und nachhaltig zu handeln, sondern auch Renditen einzustreichen. Kritiker meinen, dass der Edelfisch als Geldanlage nur mit Vorsicht zu genießen ist.

So steht die Deutsche Edelfisch schon seit 2020 auf der Warnliste von Finanztest, nachdem sie über die Risiken, der von ihr begebenen Genussrechte nicht hinreichend aufgeklärt hat.

Nun gibt es Ärger mit der Finanzaufsicht BaFin, die vor der Anleihe 2022/2025 und der Anleihe 2022/2030 warnt. Wie die BaFin am 27. April 2023 mitteilte, besteht der Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG die Geldanlagen anbietet, ohne den erforderlichen Prospekt für die Anleihen vorgelegt zu haben. Wertpapiere dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor genehmigten Emissionsprospekt vorgelegt werden. Die Anbieter haften ebenso für eine pflichtwidrige Nichtveröffentlichung wie für falsche oder unvollständige Angaben im Wertpapierprospekt.

Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG hat nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten mit der BaFin. Ende 2020 untersagte die BaFin der Gesellschaft das öffentliche Angebot der Anleihe 2020/2022, weil sie kein von der BaFin genehmigtes Wertpapier-Informationsblatt (WIB) vorgelegt hat.

Die Stiftung Warentest warnte im März 2022 davor, wie die Deutsche Edelfisch „Anleger ködert“ und verwies darauf, dass es sich bei zahlreichen Berichten über das Unternehmen in renommierten Zeitungen um bezahlte Werbung handelt. „Wer genau hinsieht, wird den Hinweis ,Anzeige‘ über den Texten entdecken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Anleger, die aufgrund des fehlenden Wertpapierprospekts besorgt sind, können ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Hat die Deutsche Edelfisch nicht den erforderlichen Prospekt vorgelegt, können sich daraus Ansprüche der Anleger gegenüber den Emittenten ergeben. Zudem können auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese gegen ihre Informationspflichten verstoßen haben.

„Anlageberater oder -vermittler hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.