Im Abgasskandal haben die Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Dabei muss die Entschädigung immer angemessen sein, stellte der EuGH mit Urteil vom 1. August 2025 klar (Az. C-666/23). Davon können auch die Halter von Wohnmobilen profitieren.
Ansprüche auf Schadenersatz bestehen im Abgasskandal schon, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Käufer bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden. Im Einzelfall kann aber ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.
Das konnte sich bei viel genutzten Wohnmobilen nachteilig auswirken und der Nutzungsersatz den Schadenersatzanspruch zu großen Teilen oder vollständig aufzehren. „Damit ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Schluss. Denn der EuGH stellte klar, dass der Schadenersatz immer angemessen sein muss, so dass auch bei alten oder viel genutzten Fahrzeugen der Käufer immer noch entschädigt werden muss“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Auf der anderen Seite kann der Schadenersatzanspruch auch höher als 15 Prozent des Kaufpreises sein. Denn auch wenn es grundsätzlich zulässig ist den Schadenersatzanspruch zu deckeln, muss er aber immer angemessen sein, wie der EuGH betonte.
Die Richter in Luxemburg stellten weiterhin klar, dass sich die Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch nicht darauf berufen können, dass die jeweilige Zulassungsbehörde eine Typengenehmigung für das Modell erteilt hat. Ein sog. unvermeidbarer Verbotsirrtum scheidet aus. „Die Zulassung bedeutet nicht, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Ebenso wenig ist ein Rückruf des Fahrzeugs eine Voraussetzung, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Durch die Rechtsprechung des EuGH haben sich die Aussichten vieler Wohnmobil-Besitzer auf Schadenersatz deutlich erhöht. Denn in vielen Fahrzeugen wird z.B. eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) verwendet. Das führt dazu, dass die AGR-Rate bei Temperaturen außerhalb dieses definierten Rahmens reduziert wird und der Stickoxid-Ausstoß dadurch steigt. Bei Wohnmobilen auf Basis eines Fiat Ducato kommt auch häufig eine Timer-Funktion zum Einsatz. Diese sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert wird. Damit ist sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfverfahren aktiv. „Auch hier haben verschiedene Gerichte bereits entschieden, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und die Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben“, so Rechtsanwalt Seifert.
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