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Ansprüche bei VW T5 / T6 Motorschaden

Fahrer eines VW T5 kennen das Problem des Öltods. Der kapitale Motorschaden taucht bei Modellen des VW Transporters immer wieder auf. Für die betroffenen Fahrzeughalter ist der Motortausch eine äußerst kostspielige Angelegenheit. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius ist mit der Problematik bestens vertraut. Er vertritt die Auffassung, dass VW sich an den Kosten zumindest beteiligen muss.

Mit steigendem Ölverbrauch fängt es an und am Ende steht ein kapitaler Motorschaden - Öltod nennt sich die Krankheit, die den VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 179 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA ereilt. Dabei kommt es vor, dass der Motor seine Arbeit schon bei einer geringen Laufleistung unter 100.000 Kilometer einstellt. Am Ende bleibt oft nur noch die Möglichkeit, den Motor auszutauschen.

Hinter der Problematik steckt ein ungeeigneter AGR-Kühler. Bei hohen Abgastemperaturen kommt es hier zu Zersetzungen an den Kühlrippen mit der Folge, dass Splitter in den Motorraum gelangen können und Kolben und Zylinder schädigen. Ist dieser Prozess erst einmal in Gang gesetzt, lässt sich der Schaden auch durch einen nachträglichen Kühlertausch nicht mehr beheben. „Die Frage ist dann nicht mehr ob, sondern nur noch wann der Motorschaden eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den erfahrenen Anwalt liegt die Ursache für den Motorschaden in einem Konstruktionsfehler. Das zeigt auch ein Sachverständigengutachten in einem Verfahren vor dem LG Ellwangen. „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass ausschließlich Materialschwächen und damit ein Konstruktionsfehler von VW für den Schaden an einem VW T5 ursächlich sind“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Im Ergebnis bedeutet das, dass VW sich an Reparaturkosten oder Kosten für einen Austauschmotor zumindest beteiligen müsste. Rechtsanwalt Gisevius: „Wenn VW das Problem kannte, hätten die betroffenen T5-Halter darauf hingewiesen müssen.“

Das Problem eines frühzeitigen Motorschadens stellt sich auch beim Nachfolgemodell T6. Hier geht es zwar nicht um den AGR-Kühler, dafür kann aber das AGR-Ventil durch hohe Temperaturen geschädigt werden, was am Ende ebenfalls zum Motorschaden führen kann. Erhöhter Ölverbrauch ist auch beim T6 ein typisches Warnzeichen. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch beim T6 ist letztlich von einem Konstruktionsmangel auszugehen.“ Betroffen sind die Motoren des Typs CXEB.

Auch beim T6 haben verschiedene Gerichte bereits die Einholung eines Gutachtens angeordnet, ein Ergebnis liegt bislang aber noch nicht vor. VW zeigt sich beim T6-Motorschaden aber auch ohne Vorlage eines Gutachtens eher vergleichsbereit.

„Vom Motorschaden betroffene Halter eines VW T5 oder T6 sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen VW nutzen, um nicht allein auf den Kosten sitzenzubleiben. Auch bei den Gerichten dürfte sich die Einschätzung durchsetzen, dass es sich um einen Konstruktionsfehler handelt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für Modelle des VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 liegt unter dem Code 23M4 inzwischen ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vor. „Betroffene T5-Fahrer haben in diesen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://motorschaden.de/

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

Es war schon bekannt, dass Volvo weltweit eine Reihe von Plug-in-Hybriden wegen Brandgefahr zurückrufen muss. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf unter der Referenznummer 14972R am 8. April 2025 bestätigt. Volvo führt den Rückruf unter dem Code R10312 durch.

Kia muss wegen Brandgefahr weltweit über 600.000 Hybrid-Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind Modelle des Kia Niro, die zwischen Oktober 2015 und Juni 2022 produziert wurden sowie Modelle des Kia Ceed bzw. XCeed aus dem Produktionszeitraum vom November 2019 bis August 2023.

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.