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Ansprüche bei VW T5 / T6 Motorschaden

Fahrer eines VW T5 kennen das Problem des Öltods. Der kapitale Motorschaden taucht bei Modellen des VW Transporters immer wieder auf. Für die betroffenen Fahrzeughalter ist der Motortausch eine äußerst kostspielige Angelegenheit. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius ist mit der Problematik bestens vertraut. Er vertritt die Auffassung, dass VW sich an den Kosten zumindest beteiligen muss.

Mit steigendem Ölverbrauch fängt es an und am Ende steht ein kapitaler Motorschaden - Öltod nennt sich die Krankheit, die den VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 179 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA ereilt. Dabei kommt es vor, dass der Motor seine Arbeit schon bei einer geringen Laufleistung unter 100.000 Kilometer einstellt. Am Ende bleibt oft nur noch die Möglichkeit, den Motor auszutauschen.

Hinter der Problematik steckt ein ungeeigneter AGR-Kühler. Bei hohen Abgastemperaturen kommt es hier zu Zersetzungen an den Kühlrippen mit der Folge, dass Splitter in den Motorraum gelangen können und Kolben und Zylinder schädigen. Ist dieser Prozess erst einmal in Gang gesetzt, lässt sich der Schaden auch durch einen nachträglichen Kühlertausch nicht mehr beheben. „Die Frage ist dann nicht mehr ob, sondern nur noch wann der Motorschaden eintritt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den erfahrenen Anwalt liegt die Ursache für den Motorschaden in einem Konstruktionsfehler. Das zeigt auch ein Sachverständigengutachten in einem Verfahren vor dem LG Ellwangen. „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass ausschließlich Materialschwächen und damit ein Konstruktionsfehler von VW für den Schaden an einem VW T5 ursächlich sind“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Im Ergebnis bedeutet das, dass VW sich an Reparaturkosten oder Kosten für einen Austauschmotor zumindest beteiligen müsste. Rechtsanwalt Gisevius: „Wenn VW das Problem kannte, hätten die betroffenen T5-Halter darauf hingewiesen müssen.“

Das Problem eines frühzeitigen Motorschadens stellt sich auch beim Nachfolgemodell T6. Hier geht es zwar nicht um den AGR-Kühler, dafür kann aber das AGR-Ventil durch hohe Temperaturen geschädigt werden, was am Ende ebenfalls zum Motorschaden führen kann. Erhöhter Ölverbrauch ist auch beim T6 ein typisches Warnzeichen. Rechtsanwalt Gisevius: „Auch beim T6 ist letztlich von einem Konstruktionsmangel auszugehen.“ Betroffen sind die Motoren des Typs CXEB.

Auch beim T6 haben verschiedene Gerichte bereits die Einholung eines Gutachtens angeordnet, ein Ergebnis liegt bislang aber noch nicht vor. VW zeigt sich beim T6-Motorschaden aber auch ohne Vorlage eines Gutachtens eher vergleichsbereit.

„Vom Motorschaden betroffene Halter eines VW T5 oder T6 sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen VW nutzen, um nicht allein auf den Kosten sitzenzubleiben. Auch bei den Gerichten dürfte sich die Einschätzung durchsetzen, dass es sich um einen Konstruktionsfehler handelt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Für Modelle des VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 liegt unter dem Code 23M4 inzwischen ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vor. „Betroffene T5-Fahrer haben in diesen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.oeltod-anwalt.de/ oder https://motorschaden.de/

Automotive, T6-Motorschaden, T5 Öltod

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Aktuelles

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Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.