Rückrufservice

Aquila HydropowerInvest II - Southeast Europe: Schadensersatzansprüche der Anleger

Strom aus Wasserkraft – das klingt nicht nur nach einem nachhaltigen, sondern auch nach einem rentablen Investment. Für die Anleger des Wasserkraftfonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe ging diese Rechnung allerdings nicht auf. Die Renditen blieben weit hinter den Prognosen zurück und zuletzt wurden laut der Handelsplattform zweitmarkt.de Anteile an dem Fonds nur noch zu einem Kurs von 4 Prozent gehandelt (Stand 14. Juni 2018).

Das Emissionshaus Aquila Capital legte den Fonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe im Jahr 2011 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro beteiligen. Ihr Geld sollte in ein Portfolio aus Wasserkraftwerken im Südosten Europas mit Schwerpunkt Türkei investiert werden. Prognostiziert wurden Auszahlungen von durchschnittlich 8,25 Prozent p.a. und ein erwarteter Gesamtmittelrückfluss von rund 590 Prozent nach 20 Jahren. Die Realität stellte sich für die Anleger allerdings ganz anders dar als die vielversprechenden Prognosen. 2017 sollten sie über eine Kapitalerhöhung oder den Verkauf der Wasserkraftgesellschaft entscheiden.

Beteilungen an geschlossenen Fonds sind für Anleger in der Regel riskant. Zu den Risiken zählen u.a. die zumeist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes. Bei Investitionen im Ausland müssen zudem die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der Türkei kann nicht von einem stabilen Umfeld ausgegangen werden, was das Risiko für Investitionen erhöht. Für die Anleger des Fonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe dürfte sich die Situation dadurch nicht verbessert haben. „Unterm Strich ist die Beteiligung an dem Fonds für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet gewesen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Allerdings können den Anlegern durch eine fehlerhafte Anlageberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein. „Die Beratung muss anleger- und objektgerecht erfolgen. Vereinfacht gesagt, müssen die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken und insbesondere auch über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits mehrere hundert Anleger verschiedener Aquila Fonds. „Die Erfahrung aus den Gesprächen mit unseren Mandanten zeigt, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß verlaufen ist und deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Razzia bei der TGI AG: Die Staatsanwaltschaft Liechtenstein hat die Firmenzentrale des Unternehmens in Vaduz am 2. Juni 2026 untersuchen lassen. Es werde gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs, der Geldwäsche und des Vergehens gegen das Bankengesetz ermittelt, berichtet das Handelsblatt online am 4. Juni 2026. Die TGI AG hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der laufende Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.

Nach einer massiven Abwertung im Juni 2024 haben Anleger des offenen Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI viel Geld verloren. Verschiedene Gerichte haben Anlegern bereits Schadenersatz zugesprochen. Nun könnte sich für Anleger noch eine weitere Möglichkeit eröffnen, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) für zulässig erachtet, wie das Handelsblatt am 28. Mai 2026 online berichtete.

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) muss den Vertrieb und das öffentliche Angebot für ihre Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellen. Das hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angeordnet. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Die Ventus Energy Group OÜ muss ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft auf Anordnung der BaFin sofort einstellen und unverzüglich abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 5. Mai 2026 angeordnet.

Anleger haben bei der Berformance Group AG viel Geld verloren. Nun müssen die Verantwortlichen voraussichtlich hinter Gitter. Das Landgericht Erfurt verhängte langjährige Haftstrafen gegen die vier Angeklagten, wie die „Bild“ am 8. Mai 2026 online berichtete. Demnach sprach der Vorsitzende Richter von einem sog. Schneeballsystem bei der Berformance Group.

Die BaFin meldete am 29. April 2026, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die Galldium Immobilien Fünfte GmbH mit Sitz in Konstanz Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG öffentlich anbietet, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. „Wenn sich der Verdacht bestätigt, dürfte ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz vorliegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.