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ASM Projekt AG muss Geld an Anleger zurückzahlen

Wie die BaFin nun mitteilte, hat sie der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg in der Schweiz bereits am 5. März 2025 aufgegeben, ihr in Deutschland unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln. „Da der Bescheid der BaFin bereits bestandskräftig ist, müssen die Anleger nun die Rückzahlung ihrer gewährten Darlehen erhalten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die ASM Projekt AG hat nach Angaben der BaFin „private Darlehensverträge“ mit in Deutschland wohnhaften Geldgebern abgeschlossen. Den Anlegern wurde dabei die unbedingte Rückzahlung versprochen. Damit habe die Gesellschaft das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und müsse die angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Darlehensgeber zurückzahlen, so die Finanzaufsicht.

„Betroffene Anleger sollten darauf achten, ob die Rückzahlung ihres investierten Geldes zeitnah erfolgt und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert. Denn es ist keineswegs gesagt, dass die ASM Projekt AG ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung der gewährten Darlehen auch nachkommen kann. Sollte die Gesellschaft Insolvenz anmelden müssen, können den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste drohen.

Um finanzielle Verluste zu vermeiden, können Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dabei kann auch die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen eine Rolle spielen. Solche Ansprüche können sich sowohl gegen das Unternehmen selbst richten – etwa wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz – als auch gegen Anlageberater und -vermittler, die verpflichtet gewesen wären, die Anleger über bestehende Risiken aufzuklären und das zugrunde liegende Geschäftsmodell sorgfältig zu prüfen. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der ASM Projekt AG eine Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zum Pauschalpreis von 119 Euro inkl. MwSt. und Auslagen an. Sprechen Sie uns an!

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