Rückrufservice

Audi A6, A7 und Q5 - Rückruf unter Code 93AB

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.

Wie die Behörde am 28. Januar 2025 in ihrer Rückruf-Datenbank veröffentlichte, sind Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf könnte sich dabei auf Modelle mit TFSI-e-Motor beschränken, teilt das KBA weiter mit.

Bei den betroffenen Fahrzeugen kann es während des Ladevorgangs aufgrund eines Defekts in den Batteriemodulen zu einer Überhitzung der Hochvolt-Batterie kommen. Folge kann ein Brand sein. Audi will bei Fahrzeugen ohne Online-Monitoring bzw. mit Auffälligkeiten beim Online-Monitoring eine Onboard-Diagnosesoftware installieren und ggf. die HV-Batterie bzw. einzelne Batteriemodule tauschen. Nach Angaben des KBA sind weltweit insgesamt rund 44.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, ca. 1.900 davon in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass es bei Audi-Modellen mit Elektro- bzw. Hybridantrieb zu Problemen mit der Hochvoltbatterie kommt und das Fahrzeug Feuer fangen kann. Trotz dieses Risikos soll offenbar nicht grundsätzlich die HV-Batterie getauscht werden, sondern erstmal eine Software installiert werden. „Ob das ausreicht, ist fraglich. Für die betroffenen Audi-Fahrer dürfte bei jedem Aufladen ein mulmiges Gefühl bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach Ansicht der erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den Fahrzeugen ein handfester Mangel vor, der beseitigt werden muss. „Die Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen und muss beseitigt werden. Die betroffenen Audi-Fahrer haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.