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Audi A6, A7 und Q5 - Rückruf unter Code 93AB

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.

Wie die Behörde am 28. Januar 2025 in ihrer Rückruf-Datenbank veröffentlichte, sind Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf könnte sich dabei auf Modelle mit TFSI-e-Motor beschränken, teilt das KBA weiter mit.

Bei den betroffenen Fahrzeugen kann es während des Ladevorgangs aufgrund eines Defekts in den Batteriemodulen zu einer Überhitzung der Hochvolt-Batterie kommen. Folge kann ein Brand sein. Audi will bei Fahrzeugen ohne Online-Monitoring bzw. mit Auffälligkeiten beim Online-Monitoring eine Onboard-Diagnosesoftware installieren und ggf. die HV-Batterie bzw. einzelne Batteriemodule tauschen. Nach Angaben des KBA sind weltweit insgesamt rund 44.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, ca. 1.900 davon in Deutschland.

Es ist nicht das erste Mal, dass es bei Audi-Modellen mit Elektro- bzw. Hybridantrieb zu Problemen mit der Hochvoltbatterie kommt und das Fahrzeug Feuer fangen kann. Trotz dieses Risikos soll offenbar nicht grundsätzlich die HV-Batterie getauscht werden, sondern erstmal eine Software installiert werden. „Ob das ausreicht, ist fraglich. Für die betroffenen Audi-Fahrer dürfte bei jedem Aufladen ein mulmiges Gefühl bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Nach Ansicht der erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den Fahrzeugen ein handfester Mangel vor, der beseitigt werden muss. „Die Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen und muss beseitigt werden. Die betroffenen Audi-Fahrer haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate#e

Automotive, E-Autos/Batterieschaden

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Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Ein kleiner Kratzer hier, eine kleine Beule da – bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es oft zu überzogenen Nachforderungen kommen, weil das Fahrzeug vermeintlich nicht ordnungsgemäß gepflegt und gewartet wurde. „Tatsächlich handelt es sich bei leichten Kratzern oder Beulen häufig um ganz gewöhnliche Gebrauchsspuren, für die der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.

Probleme mit dem Zahnriemen können bei verschiedenen Opel-Modellen mit 1,2 Liter-Motoren zu ernsthaften Schäden bis zum kapitalen Motorschaden führen. Betroffen sind Fahrzeuge mit Pure-Tech-Motoren. Die Motoren stammen von der Konzernmutter Stellantis und werden seit 2017 in Modellen des Opel Grandland, Crossland, Combo, Corsa, Mokka und Astra verwendet.