Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.
Wie die Behörde am 28. Januar 2025 in ihrer Rückruf-Datenbank veröffentlichte, sind Modelle des Audi A6, A7 und Q5 der Baujahre 2021 bis 2023 von dem Rückruf betroffen. Der Rückruf könnte sich dabei auf Modelle mit TFSI-e-Motor beschränken, teilt das KBA weiter mit.
Bei den betroffenen Fahrzeugen kann es während des Ladevorgangs aufgrund eines Defekts in den Batteriemodulen zu einer Überhitzung der Hochvolt-Batterie kommen. Folge kann ein Brand sein. Audi will bei Fahrzeugen ohne Online-Monitoring bzw. mit Auffälligkeiten beim Online-Monitoring eine Onboard-Diagnosesoftware installieren und ggf. die HV-Batterie bzw. einzelne Batteriemodule tauschen. Nach Angaben des KBA sind weltweit insgesamt rund 44.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen, ca. 1.900 davon in Deutschland.
Es ist nicht das erste Mal, dass es bei Audi-Modellen mit Elektro- bzw. Hybridantrieb zu Problemen mit der Hochvoltbatterie kommt und das Fahrzeug Feuer fangen kann. Trotz dieses Risikos soll offenbar nicht grundsätzlich die HV-Batterie getauscht werden, sondern erstmal eine Software installiert werden. „Ob das ausreicht, ist fraglich. Für die betroffenen Audi-Fahrer dürfte bei jedem Aufladen ein mulmiges Gefühl bleiben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Nach Ansicht der erfahrenen Rechtsanwalts liegt bei den Fahrzeugen ein handfester Mangel vor, der beseitigt werden muss. „Die Brandgefahr ist nicht zu unterschätzen und muss beseitigt werden. Die betroffenen Audi-Fahrer haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät betroffene Audi-Kunden gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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Automotive, E-Autos/Batterieschaden
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