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Audi A6 im Abgasskandal - LG Düsseldorf spricht Schadenersatz zu

Die Audi AG musste im Abgasskandal eine weitere Niederlage bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-Dieselmotor hinnehmen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die VW-Tochter zu Schadenersatz bei einem Audi A6 3.0 TDI. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, entschied das LG Düsseldorf mit Urteil vom 25. Mai 2022 (Az.: 16 O 345/20).

Die Klägerin hatte den Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo und der Abgasnorm Euro 6 im November 2017 als Neuwagen gekauft. Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Konkret bemängelte die Behörde, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. So werden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten. Da unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverehr die AdBlue-Zufuhr reduziert werde, führe dies aber zu einem Anstieg der Emissionen.

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und konkludent darüber getäuscht, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und den damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Ihr sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das LG Düsseldorf. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

So wie das LG Düsseldorf haben schon zahlreiche Gerichte, u.a. auch die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. Es bestehen also gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende des Jahres die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.