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Audi A6 im Abgasskandal - LG Düsseldorf spricht Schadenersatz zu

Die Audi AG musste im Abgasskandal eine weitere Niederlage bei einem Fahrzeug mit 3-Liter-Dieselmotor hinnehmen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die VW-Tochter zu Schadenersatz bei einem Audi A6 3.0 TDI. In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz. Dadurch sei die Käuferin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, entschied das LG Düsseldorf mit Urteil vom 25. Mai 2022 (Az.: 16 O 345/20).

Die Klägerin hatte den Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 evo und der Abgasnorm Euro 6 im November 2017 als Neuwagen gekauft. Wie für zahlreiche andere Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch für dieses Modell einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Konkret bemängelte die Behörde, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. So werden die Grenzwerte für den Emissionsausstoß im Prüfmodus zwar eingehalten. Da unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverehr die AdBlue-Zufuhr reduziert werde, führe dies aber zu einem Anstieg der Emissionen.

Die Klägerin machte daher Schadenersatzansprüche geltend und hatte Erfolg. Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und konkludent darüber getäuscht, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Emissionsausstoß eingehalten werden. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und den damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Ihr sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das LG Düsseldorf. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

So wie das LG Düsseldorf haben schon zahlreiche Gerichte, u.a. auch die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm Audi zu Schadenersatz im Abgasskandal verurteilt. Es bestehen also gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen Audi durchzusetzen. „Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, da aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist Ende des Jahres die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.

BMW muss im Abgasskandal einem Käufer eines BMW 420d Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2025 entschieden (Az. 18 S 86/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung (AGR) eingesetzt hat. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Der Käufer eines Seat Ateca erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23. Juli 2025 entschieden (Az. 2 O 38/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu – knapp 4.000 Euro.