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Audi-Abgasskandal - OLG Nürnberg spricht Schadenersatz zu

Das OLG Nürnberg hat Audi mit Urteil vom 25. Mai 2023 im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 16 U 1438/20). In dem Audi A6 3.0 TDI des Klägers sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Daher habe er gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das OLG.

Der Kläger hatte den Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Der Kläger machte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Klage zwar noch abgewiesen, das OLG Nürnberg hob das erstinstanzliche Urteil im Berufungsverfahren jedoch auf und sprach dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie in den Verkehr gebracht. Diese Funktion bewirke, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Allerdings sei sie so eng bedatet, dass sie nahezu ausschließlich unter Bedingungen wie im Prüfmodus zum Einsatz kommt und im realen Straßenverkehr praktisch nicht aktiv sei, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Im Ergebnis entspreche dies einer Umschaltlogik, nach der die Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand aktiv ist, so das OLG.

Der Einbau einer solchen unzulässigen Abschalteinrichtung habe eine enorme Tragweite. Daher sei davon auszugehen, dass mindestens ein handelnder Repräsentant bei Audi von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst habe, so das OLG. Audi habe mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung die Käufer somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher schadenersatzpflichtig, so das OLG Nürnberg. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal inzwischen ein Geständnis abgelegt. „Damit dürfte klar sein, dass die Abgasmanipulationen bei Audi bis in höchste Vorstandskreise bekannt waren und Audi sich somit auch schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Zudem hat der EuGH durch seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung vom 21. März 2023 die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtert (Az.: C-100/21). Demnach reicht es schon aus, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung fahrlässig gehandelt hat. „Vorsatz muss den Autoherstellern nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtanwalt Gisevius.

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Aktuelles

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Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

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Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

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