Rückrufservice

Audi-Abgasskandal - OLG Nürnberg spricht Schadenersatz zu

Das OLG Nürnberg hat Audi mit Urteil vom 25. Mai 2023 im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 16 U 1438/20). In dem Audi A6 3.0 TDI des Klägers sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Daher habe er gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das OLG.

Der Kläger hatte den Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 im September 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Der Kläger machte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Klage zwar noch abgewiesen, das OLG Nürnberg hob das erstinstanzliche Urteil im Berufungsverfahren jedoch auf und sprach dem Kläger Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie in den Verkehr gebracht. Diese Funktion bewirke, dass die gesetzlichen Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Allerdings sei sie so eng bedatet, dass sie nahezu ausschließlich unter Bedingungen wie im Prüfmodus zum Einsatz kommt und im realen Straßenverkehr praktisch nicht aktiv sei, so dass die Stickoxid-Emissionen steigen. Im Ergebnis entspreche dies einer Umschaltlogik, nach der die Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand aktiv ist, so das OLG.

Der Einbau einer solchen unzulässigen Abschalteinrichtung habe eine enorme Tragweite. Daher sei davon auszugehen, dass mindestens ein handelnder Repräsentant bei Audi von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst habe, so das OLG. Audi habe mit der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung die Käufer somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher schadenersatzpflichtig, so das OLG Nürnberg. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das Gericht.

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal inzwischen ein Geständnis abgelegt. „Damit dürfte klar sein, dass die Abgasmanipulationen bei Audi bis in höchste Vorstandskreise bekannt waren und Audi sich somit auch schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Zudem hat der EuGH durch seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung vom 21. März 2023 die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal erleichtert (Az.: C-100/21). Demnach reicht es schon aus, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung fahrlässig gehandelt hat. „Vorsatz muss den Autoherstellern nicht mehr nachgewiesen werden“, so Rechtanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.