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Audi Abgasskandal - Schadenersatz für Audi A4 - Verjährung beachten

Das Landgericht Ravensburg hat einem Käufer eines Audi A4 3.0 TDI im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Dass er das Fahrzeug bereits privat weiterverkauft hatte, stand seinem Schadenersatzanspruch nicht im Weg.

Der Kläger hatte den Audi A4 3.0 TDI im September 2019 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein 3-Liter-V-TDI mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Modell war von einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. So wurde in dem Fahrzeug die sog. Aufheizstrategie verwendet. Diese sorgt dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus eingehalten werden. Im realen Fahrbetrieb kommt die Funktion jedoch kaum zum Einsatz, so dass der Emissionsausstoß steigt und die gesetzlichen Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Ravensburg entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB habe.

Audi habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form der sog. Aufheizstrategie in den Verkehr gebracht. Diese komme jedoch fast nur unter den Bedingungen wie sie im Prüfmodus des NEFZ herrschen zum Einsatz. Schon kleine Abweichungen im Fahrprofil und Umgebungsbedingungen führten zur Abschaltung der Aufheizstrategie und in der Folge für einen erhöhten Stickoxid-Ausstoß. Die Aufheizstrategie stelle deshalb eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das LG Ravensburg deutlich.

Durch die unzulässige Abschalteinrichtung habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den Audi A4 nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung verbunden mit der möglichen Stilllegung des Fahrzeugs gehabt hätte, so das Gericht.

Er habe daher Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Da er den Pkw bereits an Dritte weiterverkauft hat, müsse er sich den Erlös aus der Weiterveräußerung ebenfalls anrechnen lassen, entschied das LG Ravensburg.

Schon zahlreiche Gerichte, darunter u.a. die Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm, haben Audi im Abgasskandal inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. „Die Chancen Schadenersatzansprüche durchzusetzen, stehen also gut. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden. Wer 2019 einen Rückruf erhalten hat, sollte seine Ansprüche aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist bis Ende 2022 geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

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Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.