Rückrufservice

Audi Abgasskandal - Schadenersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Der Abgasskandal ist für Audi noch nicht vorbei. Die VW-Tochter entwickelte und produzierte die größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 mit drei Litern Hubraum und mehr. Diese Motoren wurden in zahlreichen Audi-Modellen und auch in den Porsche SUVs Cayenne und Macan sowie dem VW Touareg eingesetzt. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

„Die Rechtsprechung zeigt, dass betroffene Autokäufer gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW sich im Dieselskandals wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen schadenersatzpflichtig gemacht hat. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Litern Hubraum mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189. Audi zeichnete für die Herstellung der größeren Dieselmotoren verantwortlich und auch hier kamen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, wie u.a. die zahlreichen Rückrufe des KBA zeigen.

„Damit hat sich Audi ebenfalls wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadenersatzpflichtig gemacht und die Rechtsprechung des BGH lässt sich übertragen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben Audi inzwischen zu Schadenersatz verurteilt. Auch die Rechtsprechung des EuGH ist im Abgasskandal sehr verbraucherfreundlich, so dass die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen sind. Allerdings muss die Verjährungsfrist beachtet werden. In vielen Fällen könnte die Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2022 eintreten.

Im Abgasskandal gilt die kenntnisanhängige dreijährige Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist setzt am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat und endet drei Jahre später. Strittig ist, ab wann die Kenntnis des Verbrauchers vorausgesetzt werden kann. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass dies spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens der Fall ist. „Wer im Laufe des Jahres 2019 einen Rückruf für sein Fahrtzeug erhalten hat, sollte daher seine Schadenersatzansprüche jetzt geltend machen, da zum 31. Dezember 2022 die Verjährung droht“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/audi-im-abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.