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Audi Abgasskandal - Stadler legt Geständnis ab

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal am 16. Mai 2023 ein Geständnis abgelegt. Durch seine Verteidigerin ließ er am Landgericht München vortragen, dass er zwar nicht gewusst habe, dass Abgaswerte manipuliert und Käufer geschädigt wurden, er habe es aber „als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“, zitiert das Handelsblatt. Weiter räumte Stadler ein, dass er die Möglichkeit hatte einzugreifen, dies allerdings unterlassen habe.

Damit liegt im Abgasskandal das erste Geständnis eines ehemaligen Mitglieds des VW-Konzerns vor. Der ehemalige Audi-Chef dürfte durch das Geständnis mit einer Bewährungsstrafe und Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1,1 Millionen Euro davonkommen. Mit dem Urteil wird im Juni gerechnet. Der Strafprozess gegen den ehemaligen Audi-Vorstand ist dann beendet, sein Geständnis dürfte aber auch Auswirkungen auf zivile Schadenersatzklagen im Dieselskandal haben.

„Durch das Geständnis dürfte klar sein, dass die Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen auch in der Führungsetage des VW-Konzerns bekannt waren. Damit dürfte auch feststehen, dass die Kunden durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig getäuscht wurden und die geschädigten Autokäufer Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius.

Der Bundesgerichtshof hat 2020 bereits entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. Dabei ging es um Fahrzeuge mit dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189, der in Modellen bis 2 Liter Hubraum der Konzernmarken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut wurde.

Für die Entwicklung der größeren Dieselmotoren mit 3 und mehr Litern Hubraum ist die Konzerntochter Audi verantwortlichen. Die großvolumigen Motoren des Typs EA 896, EA 897 oder EA 898 kamen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen zum Einsatz, sondern u.a. auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne oder VW Touareg. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat zahlreiche Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Auch in diesen Fällen haben schon diverse Oberlandesgerichte entschieden, dass die geschädigten Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben. „Eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH gibt es zu diesen Fahrzeugen zwar noch nicht, doch nach dem Geständnis des ehemaligen Audi-Chefs dürfte klar sein, dass auch hier Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Aussichten auf Schadenersatz im Dieselskandal sind nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 ohnehin gestiegen (Az. C-100/21). Der EuGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss demnach nicht mehr nachgewiesen werden. Der BGH hat bereits angekündigt, dass er sich dieser Rechtsprechung anschließen wird.

„Ob Audi, VW oder andere Autohersteller – die Aussichten auf Schadenersatz im Abgasskandal sind erheblich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

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Abgas-Skandal

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.