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Audi Abgasskandal - Unzulässige Abschalteinrichtung beim Benziner ?

Dehnt sich der Abgasskandal bei Audi auch auf Benziner aus? Nach aktuellen Recherchen des SWR gibt es bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor zumindest Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung. Demnach soll das Fahrzeug anhand des Lenkwinkels erkennen, ob es sich im Prüfzyklus befindet. Ist das der Fall, wird der Emissionsausstoß gesenkt.

Das geht aus einem unabhängigen Gerichtsgutachten hervor, das dem SWR vorliegt. Das Gutachten wurde im Rahmen einer Klage gegen Audi vor dem Landgericht Offenburg in Auftrag gegeben.

Der unabhängige Gutachter führte mehrere Abgastests bei einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6 durch. Dabei zeigte sich, dass der Abgasausstoß bei eingeschlagenem Lenkrad deutlich ansteigt. Laut Gutachter soll der Ausstoß an Stickoxiden dann um 24 Prozent zugenommen haben und lag bei mehr als 80 mg/km. Der Grenzwert für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro beträgt 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß auch deutlich über den von Audi gemachten Angaben, berichtet die Tagesschau online. Auch der Ausstoß von Kohlenmonoxid soll laut Gutachten um 60 Prozent bei eingeschlagenem Lenkrad angestiegen sein.

Nun besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug eine Lenkwinkelerkennung hat, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet, so dass dann der Abgasausstoß reduziert wird, während er im realen Straßenverkehr wieder ansteigt. „Eine solche Zykluserkennung wäre vergleichbar mit der Abschalteinrichtung wie sie aus dem Dieselskandal im Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem liegen dem SWR nach eigenen Angaben auch interne Unterlagen des VW-Konzerns zu möglichen Abschalteinrichtungen bei Audi vor. Demnach erhärte die „rechtliche Bewertung Warmlaufprogramme“ den Verdacht, dass bei Benzin-Fahrzeugen mit dem Automatikgetriebe AL 551 eine Zykluserkennung vorliegt. In dem Papier heißt es demnach, dass die Schaltung des Automatikgetriebes verändert wird, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen ist. Folge ist, dass der Schadstoffausstoß im Prüfmodus sinkt. Im Straßenbetrieb sei die Funktion weitgehend nicht aktiv. Nach den SWR-Recherchen heißt es weiter in dem internen Dokument, dass die „konkrete Lenkwinkelerkennung“ den „Behörden nicht bekannt“ sei.

Die Audi AG wollte sich auf Anfrage des SWR nicht konkret zu den Recherchen äußern. Vom Bundesverkehrsministerium hieß es nur, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei seinen Untersuchungen bislang keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Benzinern festgestellt habe.

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Audi auch bei Benzinern eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, können die betroffenen Fahrzeug-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat vor wenigen Wochen erst entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 schadensersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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