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Audi Abgasskandal - Unzulässige Abschalteinrichtung beim Benziner ?

Dehnt sich der Abgasskandal bei Audi auch auf Benziner aus? Nach aktuellen Recherchen des SWR gibt es bei einem Audi Q5 mit Benzinmotor zumindest Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung. Demnach soll das Fahrzeug anhand des Lenkwinkels erkennen, ob es sich im Prüfzyklus befindet. Ist das der Fall, wird der Emissionsausstoß gesenkt.

Das geht aus einem unabhängigen Gerichtsgutachten hervor, das dem SWR vorliegt. Das Gutachten wurde im Rahmen einer Klage gegen Audi vor dem Landgericht Offenburg in Auftrag gegeben.

Der unabhängige Gutachter führte mehrere Abgastests bei einem Audi Q5 TFSI mit der Abgasnorm Euro 6 durch. Dabei zeigte sich, dass der Abgasausstoß bei eingeschlagenem Lenkrad deutlich ansteigt. Laut Gutachter soll der Ausstoß an Stickoxiden dann um 24 Prozent zugenommen haben und lag bei mehr als 80 mg/km. Der Grenzwert für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro beträgt 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß auch deutlich über den von Audi gemachten Angaben, berichtet die Tagesschau online. Auch der Ausstoß von Kohlenmonoxid soll laut Gutachten um 60 Prozent bei eingeschlagenem Lenkrad angestiegen sein.

Nun besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug eine Lenkwinkelerkennung hat, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet, so dass dann der Abgasausstoß reduziert wird, während er im realen Straßenverkehr wieder ansteigt. „Eine solche Zykluserkennung wäre vergleichbar mit der Abschalteinrichtung wie sie aus dem Dieselskandal im Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Zudem liegen dem SWR nach eigenen Angaben auch interne Unterlagen des VW-Konzerns zu möglichen Abschalteinrichtungen bei Audi vor. Demnach erhärte die „rechtliche Bewertung Warmlaufprogramme“ den Verdacht, dass bei Benzin-Fahrzeugen mit dem Automatikgetriebe AL 551 eine Zykluserkennung vorliegt. In dem Papier heißt es demnach, dass die Schaltung des Automatikgetriebes verändert wird, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen ist. Folge ist, dass der Schadstoffausstoß im Prüfmodus sinkt. Im Straßenbetrieb sei die Funktion weitgehend nicht aktiv. Nach den SWR-Recherchen heißt es weiter in dem internen Dokument, dass die „konkrete Lenkwinkelerkennung“ den „Behörden nicht bekannt“ sei.

Die Audi AG wollte sich auf Anfrage des SWR nicht konkret zu den Recherchen äußern. Vom Bundesverkehrsministerium hieß es nur, dass das Kraftfahrt-Bundesamt bei seinen Untersuchungen bislang keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Benzinern festgestellt habe.

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Audi auch bei Benzinern eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, können die betroffenen Fahrzeug-Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat vor wenigen Wochen erst entschieden, dass sich VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 schadensersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.