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Audi AG im Abgasskandal - OLG Karlsruhe bestätigt Anspruch auf Schadenersatz

Der Abgasskandal hat auch zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor erfasst. Die betroffenen Halter haben gute Aussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 17. Februar 2022 (Az.: 8 U 451/21). Das OLG hat entschieden, dass der Käufer eines Audi A6 Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung hat.

Geklagt hatte der Käufer eines Audi A6 Quattro mit 3-Liter-Dieselmotor. Die Klage hatte schon in erster Instanz am Landgericht Baden-Baden weitgehend Erfolg. In dem Audi A6 komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie zum Einsatz. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und habe gemäß § 826 Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Baden-Baden.

Das OLG Karlsruhe bestätigte im Berufungsverfahren den Schadenersatzanspruch des Klägers. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Der Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil liegt allerdings in der Berechnung der Nutzungsentschädigung. Hier hatte das LG Baden-Baden lediglich eine zu erwartende Laufleistung des Audi A6 von 250.000 Kilometern zu Grunde gelegt. Das sei zu wenig, stellte der 8. Zivilsenat des OLG Karlsruhe klar. Bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren gehe er regelmäßig von einer Gesamtleistung von 300.000 Kilometern aus, so der Senat.

„Das wirkt sich positiv für den Kläger aus. Durch die Annahme einer höheren zu erwartenden Laufleistung reduziert sich die Nutzungsentschädigung, die sich der Kläger anrechnen lassen muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Im konkreten Fall fiel die Nutzungsentschädigung um 4.000 Euro geringer aus als noch vom LG Baden-Baden veranschlagt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Reihe von Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotoren wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. „Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius. Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. „Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, bevor er zu spät ist. In diesen Fällen droht bereits Ende 2022 die Verjährung“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.