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Audi haftet im Abgasskandal auf Schadenersatz - BGH VII ZR 238/20

Audi hat im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage kassiert. Der BGH entschied mit Urteil vom 25. November 2021, dass sich nicht nur VW, sondern auch Audi aufgrund der Abgasmanipulationen beim Dieselmotor EA 189 schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21).

Der ursprüngliche Abgasskandal drehte sich um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189. Der Motor wurde zwar von den Konzernmutter VW gebaut, aber auch bei Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verwendet.

Der BGH hatte schon mit Urteil vom 25. Mai 2020 klargestellt, dass sich VW durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nun haben die Karlsruher Richter entschieden, dass auch die Konzerntochter Audi, die den Motor in ihren Fahrzeugen eingesetzt hat, Schadenersatz leisten muss.

In den Verfahren ging es um einen Audi A3, A4, A5 und Q5, die die Kläger vor Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 gekauft hatten. Bei dem Audi A4 handelte es sich zum Kaufzeitpunkt um einen Neuwagen, bei den anderen drei um Gebrauchtfahrzeuge. In allen vier Fahrzeugen war der von VW produzierte Dieselmotor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung verbaut. Die Kläger machten daher Schadenersatzansprüche geltend. Die Klagen hatten in den Vorinstanzen Erfolg.

Das OLG München entschied, dass die Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien und Anspruch auf Schadenersatz haben. Audi habe die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 in den Verkehr gebracht und es sei undenkbar, dass nicht mindestens ein Verantwortlicher bei Audi Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung habe, so das OLG München.

Der BGH hat die Urteile nun bestätigt. Auch nach Überzeugung der Karlsruher Richter müsse mindestens eine verantwortliche Person bei Audi Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt haben. Audi habe sittenwidrig gehandelt, indem Fahrzeuge mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht wurden.

Die Entscheidung des BGH dürfte sich nicht nur auf laufende Schadenersatzklagen gegen Audi bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189, sondern auch bei Autos mit anderen Motoren auswirken. So haben verschiedene Gerichte bereits entschieden, dass auch im Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. „Neben VW dürften auch hier die Konzerntöchter wie Audi in der Haftung stehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die größeren Dieselmotoren mit 3 Liter Hubraum und mehr wurden ohnehin von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Auch hier sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erfolgt. „Es gibt bereits zahlreiche Urteile, dass Audi bei diesen Fahrzeugen Schadenersatz leisten muss. Wer im Laufe des Jahres 2018 einen Rückruf erhalten hat, sollte jetzt allerdings handeln: Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist droht die Verjährung der Schadenersatzansprüche zum 31.12.2021“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Ein Käufer eines VW T5 hat Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung. Dadurch sei der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt worden, so das OLG Frankfurt mit Urteil vom 30. Juni 2025 (Az. 9 U 53/23).

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.