Rückrufservice

AUDI im Abgassakandal - Klagen Sie jetzt auf Schadenersatz

Brüllmann Rechtsanwälte gehören zu den Verbraucherkanzleien, die den Abgasskandal seit den ersten Tagen im Herbst 2015 aktiv begleiten und auch mit eigenen Urteilen rechtsprägend gestalten.Wir sind führend im Bereich VW Bulli T5/T6 und haben hier die ersten Urteile bundesweit erstritten.

IG Dieselskandal

Ist mein Audi betroffen? Kostenlose & unverbindliche Prüfung

Was wir für sie tun können:

 

  • Wir prüfen Ihren Schadenersatzanspruch

  • Wir berechnen die Höhe Ihres Schadenersatzes

  • Wir informieren Sie über Chancen und Risiken einer Klage

  • Wir kommunizieren mit Ihrer Rechtschutzversicherung

  • Wir arrangieren eine Prozesskostenfinanzierung für EA897-Fälle

Und das alles KOSTENLOS im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung

Übrigens: Wir sind Kooperationsanwälte und Gründungspartner die IG Dieselskandal

Ihre Chancen auf Schadenersatz

Brüllmann: AUDI manipuliert sittenwidrig und vorsätzlich

Schadensersatz durchsetzen

Millionen Autokäufer wurden durch den Abgasskandal massiv geschädigt. VW und die Konzerntochter AUDI haben Abgaswerte manipuliert und Kunden und Behörden aus Profitstreben getäuscht. Den Schaden haben die Verbraucher, die ein Auto gekauft haben, das sie so nicht wollten und bei Kenntnis der Abgasmanipulationen auch nie erworben hätten. Geradestehen will AUDI für den angerichteten Schaden aber nicht und weist die Verantwortung zurück. Daher bleibt den Geschädigten häufig keine andere Möglichkeit als ihr Recht einzuklagen.

Abgasmanipulationen beim 3-Liter-Dieselmotor – EA 897 und EA897 evo

Bei Abgasmanipulationen beim kleineren Dieselmotor EA 189 ist es nicht geblieben. Auch bei dem größeren 3-Liter-Dieselmotor (EA 897) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Zahlreiche Rückrufe für diverse Modelle von Audi, Porsche und dem VW Touareg sind die Folge. 

Nachfolgemotor EA 288 unter Verdacht

Inzwischen gibt es auch den bestätigten Verdacht, dass AUDI beim Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und Abgaswerte manipuliert hat.

Urteile EA288

Die Kanzlei Brüllmann hat neben hunderten von Entscheidunghen zum EA 189 und zum EA897 bundesweit die ersten Urteile zum T6 mit EA288 erstritten. Erfahren Sie mehr auf www.oeltod-anwalt.de

Keinen Rückruf erhalten?

Ein Rückruf ist eine gute Basis für eine Klage auf Rückabwicklung, aber zur Durchsetzung von Schadenersatz ist nicht unbedingt eine Rückrufaktion notwendig. Immer mehr Gerichte erkennen eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung auch ohne Rückruf - sie dazu auch unsere Bulli-Urteile.

Widerruf der Autofinanzierung

Eine Alternative zu Schadensersatzklagen kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Auch hier liegen bereits entsprechende Urteile gegen die AUDI-Bank vor.

Sammelklage

Derzeit gibt es keine Möglichkeit, einer Sammelklage beizutreten.Es gibt Initiativen, die die Interessen von Klägern bündeln. Ein gemeinsames Vorgehen im Sinne einer Sammelklage gibt es aber nicht.

Zahlreiche Gerichte sprechen Schadensersatz zu

Das müssen sich die Kunden jedoch nicht bieten lassen. Sie haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Das belegen zahlreiche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. Dabei haben die Gerichte quer durch die Republik VW und die Konzerntöchter - speziell AUDI -  wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt.

Software-Update und Wertverlust

Eine freiwillige Wiedergutmachung durch die Autohersteller gibt es jedoch nicht. Die Kunden sollen regelmäßig mit einem Software-Update abgespeist werden, während sie gleichzeitig einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge erleiden.

Kostenlose Erstberatung

BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne, Ihre Forderungen im Abgasskandal durchzusetzen und bietet einen kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

AUDI-Abgasskandal: Betroffene Modelle

Betroffenheit ab Schadstoffklasse 4

So traurig das auch klingt: Die Frage nach der Betroffenheit einzelner Audi-Modelle im Abgasskandal kann nicht anders beantwortet werden als mit einem "Eigentlich sind alle Diesel betroffen". Bei AUDI ist die Betroffenheit in allen Schadstoffklassen bis zur Einführung von 6d-temp gegeben.

Schadstoffklasse 4:

Hier trifft es die 6-Zylinder mit 2,7 und 3 Liter Hubraum von 2004 - 2009

Schadstoffklasss 5:

- alle 3- und 4-Zylinder des Motortyps EA 189 von 2008 bis 2015

- alle 6- und 8-Zylinder des Motortyps EA897 ab 2009 - 20013

Schadstoffklasse 6:

- alle 3 und 4-Zylinder des Motortyps EA288 mit bis zu 2 Litern Hubraum ab 2013

- alle 6- und 8-Zylinder des Motortyps EA897 evo ab 2013

Die Betroffenheit eines Audi-Diesels zu prüfen ist nicht möglich, da AUDI bis heute - außer EA189 - jegliche Vorsätzlichkeit abstreitet, ebenso wie die Sittenwidrigkeit der vorgenommenen Manipulationen. Allerdings wurde in tausenden von Gerichtsverfahren vor deutschen Landgerichten die Betroffenheit von EA288 und EA897 nachgewiesen - Audi wurde zu Schadenersatz verurteilt.

Anspruch berechnen

Ihr Schadenersatzanspruch berechnet sich nach einer einfachen Formel, die Kaufpreis, gefahrene Kilometer und maximal mögliche Laufleistung berücksichtigt. Dabei werden für Unter- und Mittelklasse 250.000 Kilometer zugrunde gelegt, für die Oberklasse 300.000.

Die Formel zur Berechnnung des Nutzungsersatzes

  • Bei Neufahrzeugen:
    Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / mögliche Gesamtlaufleistung
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen:
    Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer / (Gesamtlaufleistung - Kilometerstand bei Kauf)

 

Holen Sie sich Ihren Schadenersatz!

  • Kostenlose Erstberatung
  • Berechnung des Schadenersatzes
  • Schnelle Reaktionszeit

Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Hoffentlich konnten wir Ihnen einen ersten Überblick über den AUDI-Abgasskandal verschaffen. Für weitere Informationen und vor allem zur Absprache einer Strategie zur Durchsetzung Ihres persönlichen Anspruchs auf Schadenersatzes sollten wir uns unterhalten. Wir stehen an Ihrer Seite - den ersten Schritt müssen Sie tun: Lassen Sie sich die fortdauernde, vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch AUDI nicht mehr gefallen.

Sie erreichen us per Telefon unter 0 711 - 520 888 0  - gern können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir melden uns umgehend und kostenlos zurück.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Aktuelle News


Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

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Aktuelles

Im Abgasskandal hat das Thüringer Oberlandesgericht dem Käufer eines Audi A6 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass Audi in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters eingesetzt und den Kläger geschädigt hat.

Volvo rutscht tief in den Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf für Dieselfahrzeuge des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung.

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25).

Mit Urteil vom 19. März 2025 hat das OLG Köln im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo zugesprochen (Az. 22 U 43/22). Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und die Klägerin dadurch zumindest fahrlässig geschädigt.

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).