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Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz bei Audi A6 Euro 5 leisten - LG Ulm 4 O 424/20

Die Audi AG hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage kassiert. Mit Urteil vom 12. Januar 2021 entschied das Landgericht Ulm, dass die Audi AG bei einem Audi A6 3,0 Liter TDI mit der Schadstoffklasse Euro 5 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung  Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 424/20).

Die Liste der verbraucherfreundlichen Urteile gegen die Audi AG bei Fahrzeugen mit 3-Liter V6-Dieselmotoren wächst weiter. „Bisher ging es dabei überwiegend um Audi-Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6. Die Entscheidung des Landgerichts Ulm zeigt, dass sich Schadenersatzansprüche auch bei Audi-Modellen mit der Schadstoffklasse Euro 5 durchsetzen lassen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der den Schadenersatz für seine Mandanten am LG Ulm durchgesetzt hat.

Anders als der durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordene Dieselmotor EA 189 werden die größeren 3-Liter V6-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 nicht von VW, sondern von Audi hergestellt. Auch bei diesen Motoren wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat deshalb unter dem Code 23X6 verpflichtende Rückrufe für die betroffenen Modelle angeordnet.

Von einem solchen Rückruf war auch der Audi A6 3,0 Liter TDI des Klägers betroffen. Er ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte vor dem Landgericht Ulm Erfolg. In dem Fahrzeug komme unstrittig eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer schnellen Motoraufwärmfunktion zum Einsatz. Diese sorge im Prüfmodus für eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Allerdings sei sie im realen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert, so dass der Stickoxid-Ausstoß ansteige und die Grenzwerte für die Abgasnorm Euro 5 nicht eingehalten würden, führte das Gericht aus.

Ein Käufer dürfe aber erwarten, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dies sei hier nicht der Fall. Die Zulassung nach der Abgasnorm Euro 5 wurde nur durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteirichtung erreicht. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Er sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, so das LG Ulm.

Der Kläger hatte den Audi A6 im Juni 2016 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von knapp 158.000 km zu einem Preis von 31.000 Euro gekauft und ist damit ca. 79.000 Kilometer gefahren. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs hat er nun Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Er bekommt für den Audi A6 mit knapp 237.000 Kilometern „auf dem Tacho“ noch rund 13.700 Euro plus Zinsen.

Abgas-Skandal

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„Das KBA hat unter dem Code 23X6 Rückrufe für verschiedene Audi-Modelle angeordnet. Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH am 17. Dezember 2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur möglich sind, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. Ein Rückruf durch das KBA ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.