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Audi muss im Dieselskandal 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen die Audi AG verhängt. Der Autobauer hat die Strafe bereits akzeptiert. Den Abgasskandal kann Audi damit aber noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Bußgeld ist nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgeschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 20 Beschuldigte laufen weiter. „Ebenso werden die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher und ihre Schadensersatzklagen von dem Bußgeld nicht berührt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Wie die Staatsanwaltschaft München II am 16. Oktober 2018 mitteilte, wurde das Bußgeld wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung verhängt. Dadurch sei es möglich, dass behördliche Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Stickoxid-Ausstoß entsprachen, erteilt und die Fahrzeuge vertrieben wurden. Betroffen sind die von Audi hergestellten V6- und V8-Dieselaggregate, die auch bei Modellen von Porsche oder Volkswagen verbaut wurden. Es geht aber auch um die von VW gebauten Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288, die in Audi-Fahrzeugen zum Einsatz kamen. Insgesamt geht es weltweit um knapp fünf Millionen Fahrzeuge, die zwischen 2004 und 2018 gebaut wurden. Schon im Sommer hatte Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von einer Milliarde Euro im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen akzeptiert.

 

Verbraucherschützer fordern inzwischen, dass das Bußgeld den durch den Abgasskandal geschädigten Verbrauchern zu Gute kommen sollte. Daraus wird aber wohl nichts. Anspruch auf das Geld hat das Bundesland Bayern. Dennoch könnte sich die Geldbuße auch positiv auf Schadensersatzklagen der Verbraucher auswirken. „So wie VW im Sommer hat auch Audi die Geldbuße akzeptiert und erklärt, Verantwortung für die Dieselaffäre übernehmen zu wollen. Dazu passt es nicht, wenn in Zivilverfahre die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich gewiesen wird“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Unabhängig davon entscheiden ohnehin zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich, da die Verbraucher durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien und daher Anspruch auf Schadensersatz haben.

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Für die betroffenen Autokäufer geht es inzwischen nicht mehr nur um Software-Updates und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge. In immer mehr Städten muss ab 2019 mit einem Fahrverbot für Euro 5-Diesel gerechnet werden. „Schadensersatzklagen gegen VW haben gute Aussichten auf Erfolg. Allerdings müssen sie bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da die Ansprüche ansonsten drei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

 

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.