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Audi muss im Dieselskandal 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen die Audi AG verhängt. Der Autobauer hat die Strafe bereits akzeptiert. Den Abgasskandal kann Audi damit aber noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Bußgeld ist nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgeschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 20 Beschuldigte laufen weiter. „Ebenso werden die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher und ihre Schadensersatzklagen von dem Bußgeld nicht berührt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Wie die Staatsanwaltschaft München II am 16. Oktober 2018 mitteilte, wurde das Bußgeld wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung verhängt. Dadurch sei es möglich, dass behördliche Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Stickoxid-Ausstoß entsprachen, erteilt und die Fahrzeuge vertrieben wurden. Betroffen sind die von Audi hergestellten V6- und V8-Dieselaggregate, die auch bei Modellen von Porsche oder Volkswagen verbaut wurden. Es geht aber auch um die von VW gebauten Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288, die in Audi-Fahrzeugen zum Einsatz kamen. Insgesamt geht es weltweit um knapp fünf Millionen Fahrzeuge, die zwischen 2004 und 2018 gebaut wurden. Schon im Sommer hatte Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von einer Milliarde Euro im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen akzeptiert.

 

Verbraucherschützer fordern inzwischen, dass das Bußgeld den durch den Abgasskandal geschädigten Verbrauchern zu Gute kommen sollte. Daraus wird aber wohl nichts. Anspruch auf das Geld hat das Bundesland Bayern. Dennoch könnte sich die Geldbuße auch positiv auf Schadensersatzklagen der Verbraucher auswirken. „So wie VW im Sommer hat auch Audi die Geldbuße akzeptiert und erklärt, Verantwortung für die Dieselaffäre übernehmen zu wollen. Dazu passt es nicht, wenn in Zivilverfahre die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich gewiesen wird“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Unabhängig davon entscheiden ohnehin zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich, da die Verbraucher durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien und daher Anspruch auf Schadensersatz haben.

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Für die betroffenen Autokäufer geht es inzwischen nicht mehr nur um Software-Updates und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge. In immer mehr Städten muss ab 2019 mit einem Fahrverbot für Euro 5-Diesel gerechnet werden. „Schadensersatzklagen gegen VW haben gute Aussichten auf Erfolg. Allerdings müssen sie bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da die Ansprüche ansonsten drei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

 

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Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.