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Audi muss im Dieselskandal 800 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen die Audi AG verhängt. Der Autobauer hat die Strafe bereits akzeptiert. Den Abgasskandal kann Audi damit aber noch lange nicht zu den Akten legen. Mit dem Bußgeld ist nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht abgeschlossen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 20 Beschuldigte laufen weiter. „Ebenso werden die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher und ihre Schadensersatzklagen von dem Bußgeld nicht berührt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Wie die Staatsanwaltschaft München II am 16. Oktober 2018 mitteilte, wurde das Bußgeld wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung verhängt. Dadurch sei es möglich, dass behördliche Genehmigungen für Diesel-Fahrzeuge, die nicht die regulatorischen Anforderungen im Hinblick auf den Stickoxid-Ausstoß entsprachen, erteilt und die Fahrzeuge vertrieben wurden. Betroffen sind die von Audi hergestellten V6- und V8-Dieselaggregate, die auch bei Modellen von Porsche oder Volkswagen verbaut wurden. Es geht aber auch um die von VW gebauten Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288, die in Audi-Fahrzeugen zum Einsatz kamen. Insgesamt geht es weltweit um knapp fünf Millionen Fahrzeuge, die zwischen 2004 und 2018 gebaut wurden. Schon im Sommer hatte Volkswagen eine Geldbuße in Höhe von einer Milliarde Euro im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen akzeptiert.

 

Verbraucherschützer fordern inzwischen, dass das Bußgeld den durch den Abgasskandal geschädigten Verbrauchern zu Gute kommen sollte. Daraus wird aber wohl nichts. Anspruch auf das Geld hat das Bundesland Bayern. Dennoch könnte sich die Geldbuße auch positiv auf Schadensersatzklagen der Verbraucher auswirken. „So wie VW im Sommer hat auch Audi die Geldbuße akzeptiert und erklärt, Verantwortung für die Dieselaffäre übernehmen zu wollen. Dazu passt es nicht, wenn in Zivilverfahre die Verantwortung für die Abgasmanipulationen von sich gewiesen wird“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Unabhängig davon entscheiden ohnehin zahlreiche Gerichte verbraucherfreundlich, da die Verbraucher durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden seien und daher Anspruch auf Schadensersatz haben.

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Für die betroffenen Autokäufer geht es inzwischen nicht mehr nur um Software-Updates und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge. In immer mehr Städten muss ab 2019 mit einem Fahrverbot für Euro 5-Diesel gerechnet werden. „Schadensersatzklagen gegen VW haben gute Aussichten auf Erfolg. Allerdings müssen sie bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da die Ansprüche ansonsten drei Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals verjähren“, so Rechtsanwalt Seifert, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

 

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.