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Audi Q5 im Abgasskandal - LG Arnsberg spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im Juni 2021 als Gebrauchtwagen zum Preis von 36.750 Euro gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. So werde u.a. die Abgasrückführung (AGR) in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck ab einer Höhe von 1.000 Metern reduziert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führe.

 

Reduzierung der AGR-Rate ab 1.000 Höhenmetern

 

Das LG Arnberg bestätigte, dass es sich bei der umgebungsdruckabhängigen Anpassung der AGR-Rate ab 1.000 Höhenmetern um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter üblichen Betriebsbedingungen reduziert wird. Das sei hier der Fall, so das Gericht. Denn Fahrten in einer Höhe oberhalb 1.000 Metern seien im Gebiet der EU üblich. Ob darüber hinaus noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden, könne offenbleiben, so das LG Arnsberg.

Denn Audi habe trotz der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Auto bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesem Preis gekauft hätte.

 

Schadenersatz auch bei Fahrlässigkeit

Abgas-Skandal, Automotive

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„Nach der Rechtsprechung des BGH hat ein Käufer im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autobauers Anspruch auf Schadenersatz. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht vollständig rückabgewickelt, stattdessen kann der Käufer den Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises verlangen. Das Fahrzeug kann er dann behalten“, so Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Arnsberg folgte der höchstrichterlichen Rechtsprechung und bezifferte den Schadenersatzanspruch am unteren Rand mit 5 Prozent des Kaufpreises. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

 

Fazit: Chancen auf Schadenersatz durch BGH-Rechtsprechung gestiegen

 

„Da den Autoherstellern nach der Rechtsprechung des BGH keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden muss, haben sich die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal weiter erhöht. Zahlreiche Gerichte haben bereits Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für den Kia Niro EV gibt es einen Rückruf wegen Brandgefahr. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 24. Juli 2026 veröffentlichte, besteht durch einen Fehler im Managementsystem der Hochvolt-Batterie erhöhte Brandgefahr bei der Elektro-Variante des Kia Niro.Wie das KBA weiter angibt, kann durch den Fehler die Überwachung der HV-Batterie eingeschränkt sein. Das kann zu einer Überhitzung der Batterie und im schlimmsten Fall zum Fahrzeugbrand führen. Software-Update für Batteriemanagementsystem 

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 64.000 Volvo XC40 Plug-in-Hybride müssen weltweit zurückgerufen werden. Grund für den Rückruf ist Brandgefahr in der Hochspannungsbatterie, wie Safety Gate, das Schnellwarnsystem der EU, am 10. Juli 2026 meldete. Demnach sind Volvo XC40 PHEV der Baujahre 2020 bis 2022 von dem Rückruf betroffen, den Volvo unter dem Code R10388 durchführt. Bei der Maßnahme wird die Hochvolt-Batterie auf einen möglichen Herstellungsfehler überprüft. Dieser Fehler kann im schlimmsten Fall zur Überhitzung der Batterie und zum Brand führen.  

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.