Rückrufservice

Audi Q5 im Abgasskandal - LG Köln spricht Schadenersatz zu

Das Landgericht Köln hat die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 12. Februar 2021 entschied das LG Köln, dass die Audi AG einen Audi Q5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az. 20 O 32/20).

Der Audi Q5 des Klägers ist mit einem 3-Liter-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt für das Modell nicht vor. Die Schadenersatzklage war dennoch erfolgreich.

Audi habe in dem Q5 ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei dadurch sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Köln.

Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei Außentemperaturen, die über oder unter einem festgelegten Korridor liegen, reduziert. Das führt dazu, dass die Abgasreinigung zwar bei Umgebungstemperaturen wie sie auf dem Prüfstand herrschen, vollständig arbeitet, bei Außentemperaturen wie sie einen überwiegenden Teil des Jahres vorliegen aber reduziert wird. Folge ist ein steigender Stickoxid-Ausstoß.

Audi führte an, dass es ausreiche, wenn die Emissionswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Mit dieser Argumentation kam der Autobauer aber beim Gericht nicht durch. Durch das Thermofenster arbeite die Abgasreinigung nur einen geringen Teil des Jahres vollständig. 2020 habe die Durchschnittstemperatur in Deutschland beispielsweise nur in drei Monaten innerhalb dieses Thermofensters gelegen. Zudem sei auch das On-Board-Diagnose-System so eingestellt, dass selbst bei deutlich erhöhten Stickoxid-Emissionen keine Fehlermeldung angezeigt werde. Der Käufer sei sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

„Das Urteil des LG Köln zeigt, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hilft auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einen erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. „Damit sind auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Hamm hat Audi im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 14. September 2026 (Az. I-8 U 108/25) hat das Oberlandesgericht festgestellt, dass in dem Audi des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises. Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für  betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.