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Audi Q5 im Abgasskandal - LG Köln spricht Schadenersatz zu

Das Landgericht Köln hat die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 12. Februar 2021 entschied das LG Köln, dass die Audi AG einen Audi Q5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az. 20 O 32/20).

Der Audi Q5 des Klägers ist mit einem 3-Liter-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt für das Modell nicht vor. Die Schadenersatzklage war dennoch erfolgreich.

Audi habe in dem Q5 ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei dadurch sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Köln.

Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei Außentemperaturen, die über oder unter einem festgelegten Korridor liegen, reduziert. Das führt dazu, dass die Abgasreinigung zwar bei Umgebungstemperaturen wie sie auf dem Prüfstand herrschen, vollständig arbeitet, bei Außentemperaturen wie sie einen überwiegenden Teil des Jahres vorliegen aber reduziert wird. Folge ist ein steigender Stickoxid-Ausstoß.

Audi führte an, dass es ausreiche, wenn die Emissionswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Mit dieser Argumentation kam der Autobauer aber beim Gericht nicht durch. Durch das Thermofenster arbeite die Abgasreinigung nur einen geringen Teil des Jahres vollständig. 2020 habe die Durchschnittstemperatur in Deutschland beispielsweise nur in drei Monaten innerhalb dieses Thermofensters gelegen. Zudem sei auch das On-Board-Diagnose-System so eingestellt, dass selbst bei deutlich erhöhten Stickoxid-Emissionen keine Fehlermeldung angezeigt werde. Der Käufer sei sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

„Das Urteil des LG Köln zeigt, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hilft auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einen erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. „Damit sind auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.