Rückrufservice

Audi Q5 im Abgasskandal - LG Köln spricht Schadenersatz zu

Das Landgericht Köln hat die Audi AG im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 12. Februar 2021 entschied das LG Köln, dass die Audi AG einen Audi Q5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az. 20 O 32/20).

Der Audi Q5 des Klägers ist mit einem 3-Liter-Turbodieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung liegt für das Modell nicht vor. Die Schadenersatzklage war dennoch erfolgreich.

Audi habe in dem Q5 ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und der Kläger sei dadurch sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Köln.

Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei Außentemperaturen, die über oder unter einem festgelegten Korridor liegen, reduziert. Das führt dazu, dass die Abgasreinigung zwar bei Umgebungstemperaturen wie sie auf dem Prüfstand herrschen, vollständig arbeitet, bei Außentemperaturen wie sie einen überwiegenden Teil des Jahres vorliegen aber reduziert wird. Folge ist ein steigender Stickoxid-Ausstoß.

Audi führte an, dass es ausreiche, wenn die Emissionswerte im Prüfmodus eingehalten werden. Mit dieser Argumentation kam der Autobauer aber beim Gericht nicht durch. Durch das Thermofenster arbeite die Abgasreinigung nur einen geringen Teil des Jahres vollständig. 2020 habe die Durchschnittstemperatur in Deutschland beispielsweise nur in drei Monaten innerhalb dieses Thermofensters gelegen. Zudem sei auch das On-Board-Diagnose-System so eingestellt, dass selbst bei deutlich erhöhten Stickoxid-Emissionen keine Fehlermeldung angezeigt werde. Der Käufer sei sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

„Das Urteil des LG Köln zeigt, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hilft auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020. Der EuGH hat klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einen erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sie dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung dienen. „Damit sind auch Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen einzustufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

[view:ctaaktuelles=block_1]

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).