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Audi Q7 - LG Berlin spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Die Audi AG muss im Abgasskandal einen Audi Q7 3.0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 23. April 2021 entschieden (Az.: 3 O 550/20).

Der Kläger hatte den Audi Q7 im Mai 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein Drei-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Modell wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. 

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtung geltend. Anhand verschiedener Parameter werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, käme eine Aufheizstrategie zum Einsatz, um die Abgasrückführungsrate zu erhöhen und den Stickoxid-Ausstoß zu senken. Außerdem werde die AdBlue-Zufuhr im Prüfmodus erhöht, um die Emissionen zu senken. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr würde der Stickoxid-Ausstoß wieder steigen. Zudem komme bei der Abgasrückführung noch ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Gegenüber dem KBA seien diese unzulässigen Abschalteinrichtungen im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt worden, so der Kläger.

Das LG Berlin entschied, dass der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz habe.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet gewesen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringert habe, führte das LG Berlin aus. Audi habe den Vorwurf nicht widerlegen können.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung oder zumindest Betriebsbeschränkungen gedroht. Audi habe das Fahrzeug mit einem Sachmangel bewusst in den Verkehr gebracht und damit sittenwidrig gehandelt. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Berlin. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsengschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Die geschädigten Fahrzeughalter haben gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt a.M. Audi bei diesen Fahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.