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Audi Q7 - LG Berlin spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Die Audi AG muss im Abgasskandal einen Audi Q7 3.0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 23. April 2021 entschieden (Az.: 3 O 550/20).

Der Kläger hatte den Audi Q7 im Mai 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein Drei-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Das Modell wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. 

Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtung geltend. Anhand verschiedener Parameter werde erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, käme eine Aufheizstrategie zum Einsatz, um die Abgasrückführungsrate zu erhöhen und den Stickoxid-Ausstoß zu senken. Außerdem werde die AdBlue-Zufuhr im Prüfmodus erhöht, um die Emissionen zu senken. Unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr würde der Stickoxid-Ausstoß wieder steigen. Zudem komme bei der Abgasrückführung noch ein sog. Thermofenster zum Einsatz. Gegenüber dem KBA seien diese unzulässigen Abschalteinrichtungen im Typengenehmigungsverfahren nicht offengelegt worden, so der Kläger.

Das LG Berlin entschied, dass der Kläger sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz habe.

Das Fahrzeug sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet gewesen, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems verringert habe, führte das LG Berlin aus. Audi habe den Vorwurf nicht widerlegen können.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung oder zumindest Betriebsbeschränkungen gedroht. Audi habe das Fahrzeug mit einem Sachmangel bewusst in den Verkehr gebracht und damit sittenwidrig gehandelt. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Berlin. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsengschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Die geschädigten Fahrzeughalter haben gute Chancen Schadenersatz durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt a.M. Audi bei diesen Fahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.