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Audi Q7 Rückruf 23X6 - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Der ursprüngliche VW-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189. Die Manipulationen gingen jedoch weiter und erfassten auch Modelle ab 3 Liter Hubraum, die von der Konzerntochter Audi gebaut wurden. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ruft Audi diese Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, unter dem Code 23X6 zurück. Betroffen von dem Rückruf sind u.a. auch die Premiummodelle Audi A8 oder Audi Q7.

In der Werkstatt soll die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Die langfristigen Auswirkungen eines Updates auf den Motor, beispielsweise auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß sind nicht geklärt. Hinzu kommt der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge.

„Betroffene Audi-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit 3 Liter-Dieselmotoren die Käufer durch die Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So hat z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18.08.2020 dem Käufer eines Audi Q7 Schadenersatz zugesprochen. Unter dem Code 23X6 hatte er einen Rückruf für seinen Q7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 erhalten und wurde zur Installation eines Software-Updates aufgefordert.

Er ließ das Update aber nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Q7 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. Audi habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können. Der Kläger könne daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreise abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das Gericht.

Der Motor des Typs EA 897 wird nicht nur in diversen Audi-Modellen, sondern auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne oder im VW Touareg verwendet. „Bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen, wie inzwischen eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.

„Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Daher sind die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Rückenwind für Schadensersatzklagen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Bei Klagen im Abgasskandal kommt es immer wieder vor, dass die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer mit Urteil vom 15. Oktober 2025 erheblich gestärkt (Az. IV ZR 86/24). Der BGH hat deutlich gemacht, dass der Deckungsschutz in der Regel mit dem Erwerb des Fahrzeugs besteht und nicht erst, wenn es auf den Käufer zugelassen ist.

Das OLG Stuttgart hat einem Käufer eines Mercedes E 220 CDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mercedes habe in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Stuttgart mit Urteil vom 25. März 2025 (Az. 22 U 835/21).