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Audi Q7 Rückruf 23X6 - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Der ursprüngliche VW-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189. Die Manipulationen gingen jedoch weiter und erfassten auch Modelle ab 3 Liter Hubraum, die von der Konzerntochter Audi gebaut wurden. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ruft Audi diese Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, unter dem Code 23X6 zurück. Betroffen von dem Rückruf sind u.a. auch die Premiummodelle Audi A8 oder Audi Q7.

In der Werkstatt soll die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Die langfristigen Auswirkungen eines Updates auf den Motor, beispielsweise auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß sind nicht geklärt. Hinzu kommt der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge.

„Betroffene Audi-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit 3 Liter-Dieselmotoren die Käufer durch die Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So hat z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18.08.2020 dem Käufer eines Audi Q7 Schadenersatz zugesprochen. Unter dem Code 23X6 hatte er einen Rückruf für seinen Q7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 erhalten und wurde zur Installation eines Software-Updates aufgefordert.

Er ließ das Update aber nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Q7 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. Audi habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können. Der Kläger könne daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreise abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das Gericht.

Der Motor des Typs EA 897 wird nicht nur in diversen Audi-Modellen, sondern auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne oder im VW Touareg verwendet. „Bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen, wie inzwischen eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.

„Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Daher sind die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Rückenwind für Schadensersatzklagen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.