Rückrufservice

Audi Q7 Rückruf 23X6 - LG Nürnberg-Fürth spricht Schadenersatz zu

Der ursprüngliche VW-Abgasskandal betrifft Fahrzeuge des VW-Konzerns mit den kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189. Die Manipulationen gingen jedoch weiter und erfassten auch Modelle ab 3 Liter Hubraum, die von der Konzerntochter Audi gebaut wurden. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ruft Audi diese Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, unter dem Code 23X6 zurück. Betroffen von dem Rückruf sind u.a. auch die Premiummodelle Audi A8 oder Audi Q7.

In der Werkstatt soll die unzulässige Funktion entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Die langfristigen Auswirkungen eines Updates auf den Motor, beispielsweise auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß sind nicht geklärt. Hinzu kommt der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge.

„Betroffene Audi-Kunden müssen sich jedoch nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass auch bei Fahrzeugen mit 3 Liter-Dieselmotoren die Käufer durch die Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So hat z.B. das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18.08.2020 dem Käufer eines Audi Q7 Schadenersatz zugesprochen. Unter dem Code 23X6 hatte er einen Rückruf für seinen Q7 mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und der Abgasnorm Euro 6 erhalten und wurde zur Installation eines Software-Updates aufgefordert.

Er ließ das Update aber nicht aufspielen, sondern machte Schadenersatzansprüche geltend. Mit Erfolg: Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Q7 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird. Audi habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können. Der Kläger könne daher gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreise abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das Gericht.

Der Motor des Typs EA 897 wird nicht nur in diversen Audi-Modellen, sondern auch in den Porsche-SUVs Macan und Cayenne oder im VW Touareg verwendet. „Bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen, wie inzwischen eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen zeigen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dies gilt umso mehr, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Schadstoffausstoß führen. Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.

„Funktionen, die den Motor vor Verschleiß oder Verdreckung schützen sollen, zählen nicht zu den zulässigen Ausnahmen. Daher sind die Ausführungen der EuGH-Generalanwältin Rückenwind für Schadensersatzklagen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.