Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Weltweit sind von dem Rückruf nach KBA-Angaben mehr als 260.000 Fahrzeuge betroffen.
Als Grund für den Rückruf nennt das KBA das Thermofenster bei der Abgasreinigung. Konkret teilt die Behörde mit, dass die Reduktion der Abgasrückführung (AGR) nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 entspricht und auch nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern.
Der EuGH hatte mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Dann handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen.
Das KBA hat keine Angaben zu der Motorisierung der von dem Rückruf betroffenen Fahrzeuge gemacht. Ende Oktober veröffentlichte die Behörde unter dem Code 23LZ aber schon einen Rückruf für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 aus demselben Grund. „Daher kann davon ausgegangen werden, dass sowohl Fahrzeuge bis 2 Liter Hubraum als auch die großvolumigeren Audi-Modelle mit 3 Litern Hubraum und mehr von einem Rückruf wegen der Verwendung eines Thermofensters betroffen sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte.
Welche Maßnahmen in der Werkstatt konkret durchgeführt werden sollen, teilt das KBA nicht mit. Wird bspw. ein Software-Update aufgespielt oder das Thermofenster neu bedatet, sind die Auswirkungen auf den Motor, auf Leistung, Verbrauch und Verschleiß nicht bekannt. Da das KBA den Rückruf überwacht, müssen die betroffenen Audi-Halter die Maßnahme aber durchführen lassen, da ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs drohen kann.
Von dem Rückruf betroffene Audi-Käufer können aber auch ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen lassen. „Nachdem der BGH am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden muss, sind die Chancen auf Schadenersatz gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate
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