Schon Ende November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass Audi Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 wegen eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zurückrufen muss. Audi führt den Rückruf unter dem Code 23DW durch, das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 14571. Für betroffene Audi-Fahrer, die den Rückruf bis jetzt nicht haben durchführen lassen, wird es eng. Ihnen droht die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeugs.
Von dem Rückruf im November 2024 waren nach Angaben des KBA mehr als 260.000 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 weltweit betroffen. Allein in Deutschland mussten mehr als 50.000 Autos in die Werkstatt gerufen werden. Als Grund für den Rückruf hatte das KBA eine Vorschriftenabweichung beim Thermofenster angegeben. Demnach entspricht die Reduktion der Abgasrückführung (AGR) nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 und nicht der Rechtsprechung des EuGH aus dem Juli 2022.
EuGH urteilt zu unzulässigen Thermofenstern
„Mit Urteilen vom 14. Juli 2022 hat der EuGH entschieden, dass Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster unzulässig sind, wenn dadurch schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Abgasrückführung reduziert wird“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Deshalb musste Audi die betroffenen Fahrzeuge unter dem Code 23DW zurückrufen.
Dem Rückruf sind bislang noch nicht alle betroffenen Fahrzeughalter gefolgt. Ein möglicher Grund dafür kann sein, dass sie negative Auswirkungen des Software-Updates auf den Motor befürchten. Rechtsanwalt Gisevius kann derartige Befürchtungen zwar verstehen, aber: „Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt, muss die Maßnahme durchgeführt werden. Ansonsten kann es tatsächlich zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs kommen.“
Rechtliche Ansprüche der betroffenen Audi-Fahrer
Allerdings können sich die Fahrzeughalter die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche vorbehalten. In Betracht kommen insbesondere Schadenersatzansprüche. Durch den Rückruf ist schon klar, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Zudem hat der BGH im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Die Rechtsprechung des BGH hat die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gerade bei Fahrzeugen mit einem unzulässigen Thermofenster erleichtert“, so Rechtsanwalt Gisevius. Erst vor wenigen Tagen, am 14. September 2026, hat Rechtsanwalt Gisevius am OLG Hamm für einen von dem Rückruf unter dem Code 23DW betroffenen Audi-Fahrer Schadenersatz erstritten. Der Kläger hatte zwar das Software-Update aufspielen lassen, das OLG Hamm stellte aber fest, dass das Thermofenster weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Auch wenn die Abgasrückführung nach dem Update nur noch bei Temperaturen unter 3 und über 37 Grad reduziert werde, seien dies im Gebiet der EU immer noch übliche Betriebsbedingungen, so das Gericht. Der Kläger sei zumindest fahrlässig geschädigt worden und habe Anspruch auf Differenzschadenersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.
Abgas-Skandal, Automotive
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5 bis 15 Prozent vom Kaufpreis zurück
Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Da der verpflichtende Rückruf des KBA erst 2024 erfolgt ist, dürfte die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen sein, sodass Ansprüche in der Regel noch bis Ende 2027 geltend gemacht werden können.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

