Rückrufservice

Audi Rückruf unter Code 23DW und 23BK

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Unter dem Code 23BK muss Audi Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 wegen der Entfernung einer unzulässige Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückrufen. Diesen Rückruf hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits am 20. November 2024 veröffentlicht.

Dieser Rückruf hat sich ausgedehnt. Wie das KBA am 4. Dezember 2024 veröffentlichte, muss Audi unter dem Code 23BK (Krit. 02 + 03) weltweit rund 342.000 Fahrzeuge der Baureihen Audi A4, A6 und A8 aus den Baujahren 2005 bis 2010 zurückrufen. In Deutschland sind nach Angaben des KBA knapp 129.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Auch hier geht es um die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. um die Entfernung der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Bei den betroffenen Fahrzeugen soll ein Software-Update bei der Motorsteuerung aufgespielt werden und ggf. notwendige Arbeiten an Bauteilen durchgeführt werden.

Ein anderer Rückruf, den Audi unter dem Code 23DW durchführt, betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Von diesem Rückruf sind weltweit rund 262.000 Fahrzeuge betroffen, davon müssen mehr als 50.000 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt gerufen werden. Hier gibt das KBA als Grund an, dass die Reduktion der Abgasrückführung über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der EU und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Es dürfte dabei um Thermofenster bei der Abgasreinigung gehen. Der EuGH hat mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus veröffentlichte das KBA Ende Oktober 2024 einen weiteren Rückruf für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 aus demselben Grund. Dieser Rückruf wird unter dem Code 23LZ durchgeführt.

Die Rückrufe zeigen, dass Audi den Abgasskandal offenbar noch nicht zu den Akten legen kann. Welche Auswirkungen die geplanten Maßnahmen auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch des Motors haben, ist nicht bekannt. „Betroffene Audi-Fahrer haben aber die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt umso mehr, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Fahrlässigkeit haben die Autokäufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Fahrzeug muss dabei nicht zurückgegeben werden.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Rückruf wegen Brandgefahr für rund 7.000 Mercedes EQA bzw. EQB in Deutschland: Weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann, ruft Mercedes die betroffenen Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 4794004 in die Werkstatt zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf veröffentlicht und überwacht die Maßnahme. Das KBA führt den Rückruf für die betroffenen Mercedes EQA bzw. EQB unter der Referenznummer 16136R.

Der Rückruf für den Ford Kuga unter dem Code 25SC4 wegen Brandgefahr wird nun auch beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer 15919R geführt und durch die Behörde überwacht. Wie Ford bereits mitgeteilt hatte, erfolgt der Rückruf, weil es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Antriebsverlust und zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Die Allianz-Rechtsschutzversicherung muss die Kosten für einen Rechtsstreit mit VW nach einem Motorschaden bei einen VW T6 übernehmen. Das gilt auch die Kosten für die Deckungsklage, nachdem der Versicherer die Deckungszusage zunächst verweigert hatte. Das hat das OLG München in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Beschluss vom 13. Februar 2026 entschieden (Az. 25 W 1686/25 e).

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.