Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.
Unter dem Code 23BK muss Audi Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 wegen der Entfernung einer unzulässige Abschalteinrichtung bzw. einer unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückrufen. Diesen Rückruf hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits am 20. November 2024 veröffentlicht.
Dieser Rückruf hat sich ausgedehnt. Wie das KBA am 4. Dezember 2024 veröffentlichte, muss Audi unter dem Code 23BK (Krit. 02 + 03) weltweit rund 342.000 Fahrzeuge der Baureihen Audi A4, A6 und A8 aus den Baujahren 2005 bis 2010 zurückrufen. In Deutschland sind nach Angaben des KBA knapp 129.000 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen. Auch hier geht es um die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. um die Entfernung der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Bei den betroffenen Fahrzeugen soll ein Software-Update bei der Motorsteuerung aufgespielt werden und ggf. notwendige Arbeiten an Bauteilen durchgeführt werden.
Ein anderer Rückruf, den Audi unter dem Code 23DW durchführt, betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017. Von diesem Rückruf sind weltweit rund 262.000 Fahrzeuge betroffen, davon müssen mehr als 50.000 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt gerufen werden. Hier gibt das KBA als Grund an, dass die Reduktion der Abgasrückführung über die Umgebungstemperatur nicht den Vorgaben der EU und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 entspricht. „Es dürfte dabei um Thermofenster bei der Abgasreinigung gehen. Der EuGH hat mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Darüber hinaus veröffentlichte das KBA Ende Oktober 2024 einen weiteren Rückruf für Modelle des Audi A4, A5, A6 und Q5 aus demselben Grund. Dieser Rückruf wird unter dem Code 23LZ durchgeführt.
Die Rückrufe zeigen, dass Audi den Abgasskandal offenbar noch nicht zu den Akten legen kann. Welche Auswirkungen die geplanten Maßnahmen auf Leistung, Verschleiß oder Verbrauch des Motors haben, ist nicht bekannt. „Betroffene Audi-Fahrer haben aber die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt umso mehr, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Bei Fahrlässigkeit haben die Autokäufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Fahrzeug muss dabei nicht zurückgegeben werden.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Audi-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate
Abgas-Skandal, Automotive
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