Rückrufservice

Audi-Rückruf unter Code 23X6 - LG Hanau spricht Schadenersatz bei Audi Q7 zu

Unter dem Code 23X6 wurden eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle in die Werkstatt gerufen. Grund: Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entdeckt, die Audi entfernen muss. „Audi-Besitzer, deren Fahrzeug aufgrund einer zulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurde, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der geschädigten Audi-Kunden entschieden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So hat mit Urteil vom 12. August 2020 beispielsweise das Landgericht Hanau entschieden, dass Audi bei einem Q7 mit 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 4 O 534/20).

Der Kläger hatte den Audi Q7 TDI Ende 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Anfang 2020 folgte der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23X6. Das KBA hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden musste.

Der Kläger machte schließlich Schadenersatzansprüche am Landgericht Hanau geltend und hatte Erfolg. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Audi habe den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadenersatz verpflichtet, urteilte das LG Hanau. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt, d.h. gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Neben weiteren Landgerichten hat inzwischen auch das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass Audi sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den 3-Liter-Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das OLG Naumburg hatte sich dabei an das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 angelehnt, wonach sich VW im Abgasskandal zum Schadenersatz verpflichtet ist. „Das Urteil des BGH bezog sich zwar auf Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, lässt sich aber auch auf die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren übertragen, wie das Urteil des OLG Naumburg zeigt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Für betroffene Audi-Kunden aber auch Porsche-Halter deren Fahrzeuge aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden, bestehen gute Chancen auf Schadenersatz, wie die Urteile zeigen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.