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Audi-Rückruf unter Code 23X6 - LG Hanau spricht Schadenersatz bei Audi Q7 zu

Unter dem Code 23X6 wurden eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle in die Werkstatt gerufen. Grund: Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entdeckt, die Audi entfernen muss. „Audi-Besitzer, deren Fahrzeug aufgrund einer zulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurde, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der geschädigten Audi-Kunden entschieden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So hat mit Urteil vom 12. August 2020 beispielsweise das Landgericht Hanau entschieden, dass Audi bei einem Q7 mit 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 4 O 534/20).

Der Kläger hatte den Audi Q7 TDI Ende 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Anfang 2020 folgte der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23X6. Das KBA hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden musste.

Der Kläger machte schließlich Schadenersatzansprüche am Landgericht Hanau geltend und hatte Erfolg. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Audi habe den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadenersatz verpflichtet, urteilte das LG Hanau. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt, d.h. gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Neben weiteren Landgerichten hat inzwischen auch das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass Audi sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den 3-Liter-Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das OLG Naumburg hatte sich dabei an das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 angelehnt, wonach sich VW im Abgasskandal zum Schadenersatz verpflichtet ist. „Das Urteil des BGH bezog sich zwar auf Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, lässt sich aber auch auf die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren übertragen, wie das Urteil des OLG Naumburg zeigt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Für betroffene Audi-Kunden aber auch Porsche-Halter deren Fahrzeuge aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden, bestehen gute Chancen auf Schadenersatz, wie die Urteile zeigen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.