Rückrufservice

Audi ruft A6 und weitere Modelle zurück

Audi ruft u.a. den A6 mit der Abgasnorm Euro 6 zurück. Hintergrund ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung als unzulässig eingestuft hat. Audi muss die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, um die Abschalteinrichtung zu entfernen und ein Software-Update in der Motorsteuerung aufzuspielen.

Nachdem das KBA das Update für den Audi A6 nun freigegeben hat, können die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt beordert werden. Der Rückruf für den Audi A6 ist Teil einer umfassenden Rückruf-Aktion für Audi-Diesel mit V-TDI-Motoren, die in acht Etappen durchgeführt wird. Zunächst rief Audi den A6 und  A7 Sportback der Modelljahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW zurück. Zuletzt wurden die Modellreihen mit V-TDI-Motoren des Audi A6 (Baujahre 2015 bis 2018), A7 Sportback (Baujahre 2015 bis 2018), A8 (Baujahre 2014 bis 2017), Q5 (Baujahre 2014 bis 2017) und SQ5 (Baujahre 2015 bis 2017) zurückgerufen. Insgesamt müssen bei etwa 64.000 Fahrzeugen dieser Modellreihen mit 3-Liter-Dieselmotor die Nachbesserungen durchgeführt werden.

Audi versichert zwar, dass es durch das Software-Update zu keinerlei Beeinträchtigungen für den Motor wie erhöhten Verbrauch, erhöhte CO2-Emissionen, Leistung oder Verschleiß kommen wird und die Grenzwerte für Schadstoffemissionen eingehalten werden. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürften aber Zweifel bleiben, ob diese Aussagen auch in der Praxis haltbar sind.

„Der Abgasskandal bei Audi geht mit den erneuten Rückrufen weiter“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Die betroffenen Kunden können sich allerdings wehren und Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend machen. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Kiel haben Ansprüche bei einem Porsche Cayenne bzw. Macan bereits bestätigt und den Käufern jeweils Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zugesprochen. „Der Diesel-Motor in den Porsche-Modellen wurde nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut und kam auch in diversen Audi-Modellen zum Einsatz. Dementsprechend dürften sich die Urteile auch auf Fahrzeuge von Audi anwenden lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.