Rückrufservice

Audi ruft A6 und weitere Modelle zurück

Audi ruft u.a. den A6 mit der Abgasnorm Euro 6 zurück. Hintergrund ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das eine Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung als unzulässig eingestuft hat. Audi muss die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen, um die Abschalteinrichtung zu entfernen und ein Software-Update in der Motorsteuerung aufzuspielen.

Nachdem das KBA das Update für den Audi A6 nun freigegeben hat, können die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt beordert werden. Der Rückruf für den Audi A6 ist Teil einer umfassenden Rückruf-Aktion für Audi-Diesel mit V-TDI-Motoren, die in acht Etappen durchgeführt wird. Zunächst rief Audi den A6 und  A7 Sportback der Modelljahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW zurück. Zuletzt wurden die Modellreihen mit V-TDI-Motoren des Audi A6 (Baujahre 2015 bis 2018), A7 Sportback (Baujahre 2015 bis 2018), A8 (Baujahre 2014 bis 2017), Q5 (Baujahre 2014 bis 2017) und SQ5 (Baujahre 2015 bis 2017) zurückgerufen. Insgesamt müssen bei etwa 64.000 Fahrzeugen dieser Modellreihen mit 3-Liter-Dieselmotor die Nachbesserungen durchgeführt werden.

Audi versichert zwar, dass es durch das Software-Update zu keinerlei Beeinträchtigungen für den Motor wie erhöhten Verbrauch, erhöhte CO2-Emissionen, Leistung oder Verschleiß kommen wird und die Grenzwerte für Schadstoffemissionen eingehalten werden. Bei den betroffenen Audi-Fahrern dürften aber Zweifel bleiben, ob diese Aussagen auch in der Praxis haltbar sind.

„Der Abgasskandal bei Audi geht mit den erneuten Rückrufen weiter“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Die betroffenen Kunden können sich allerdings wehren und Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend machen. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Kiel haben Ansprüche bei einem Porsche Cayenne bzw. Macan bereits bestätigt und den Käufern jeweils Schadensersatz aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zugesprochen. „Der Diesel-Motor in den Porsche-Modellen wurde nicht von Porsche, sondern von Audi gebaut und kam auch in diversen Audi-Modellen zum Einsatz. Dementsprechend dürften sich die Urteile auch auf Fahrzeuge von Audi anwenden lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Partner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal/

BRÜLLMANN Rechtsanwälte
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Deutschland

Telefon: 0 711 - 520 888 0
Fax: 0 711 - 520 888 22
www.bruellmann.de

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 23. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 16a U 44/23). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises, da in dem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und er zumindest fahrlässig geschädigt wurde, so das Oberlandesgericht.

Das Landgericht Bremen hat dem Käufer eines Audi A4 mit Urteil vom 17. März 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 S 25/25) . Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises hat.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.